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Kündigung durch den Arbeitgeber

Drei Wochen Klagefrist, Formprüfung, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes, die Falle Aufhebungsvertrag und der Gütetermin beim Arbeitsgericht.

✓ Geprüft: 15.8.2026

Eine Kündigung sieht aus wie ein Brief und funktioniert wie ein Timer. Ab dem Moment, in dem die schriftliche Kündigung in Ihre Hand oder in den Briefkasten gelangt, laufen drei Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung als wirksam — egal wie unbegründet sie war, geprüft wird sie dann nicht mehr.

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    SCHRITT

    Drei Wochen: die Frist, die nicht zurückkommt

    Ab Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie drei Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Versäumt gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es nicht war.

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    SCHRITT

    Form der Kündigung: Papier mit Originalunterschrift oder nichts

    Eine Kündigung ist in Deutschland nur auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift wirksam. E-Mail, Messenger-Nachricht und Scan haben überhaupt keine Wirkung.

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    SCHRITT

    Gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie?

    Der allgemeine Schutz gilt nicht überall: nötig sind mehr als sechs Monate Betriebszugehörigkeit und ein Betrieb mit in der Regel mehr als zehn Beschäftigten. Der Sonderschutz greift dagegen sofort.

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    SCHRITT

    Aufhebungsvertrag: die Falle mit den zwölf Wochen

    Wer unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis in der Regel selbst — und bekommt zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Abfindung im Vertrag ändert daran nichts automatisch.

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    SCHRITT

    Klage eingereicht: Gütetermin und Abfindung

    Nach der Klage lädt das Gericht fast immer zuerst zum Gütetermin. Die meisten Verfahren enden dort mit einem Vergleich und einer Zahlung, nicht mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

KOSTEN UND FRISTEN

Wofür auf dieser Route gezahlt wird

  • Gerichtskostenvorschussdie Vorschussregeln gelten vor den Arbeitsgerichten nicht — § 11 GKGkeiner
  • Gerichtsgebühr erster RechtszugKV Nr. 8210 GKG; sie ermäßigt sich, wenn das Verfahren früh endet2,0 Gebühr nach Streitwert
  • Eigener Anwalt§ 12a Abs. 1 ArbGG schließt die Erstattung im ersten Rechtszug auszahlen Sie selbst — auch beim Gewinn

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Drei Wochen ab Zugang — Klage beim ArbeitsgerichtDrei Wochen: die Frist, die nicht zurückkommtharte Frist
  • Drei Tage ab Kenntnis — arbeitsuchend melden, wenn bis zum Ende weniger als drei Monate bleibenDrei Wochen: die Frist, die nicht zurückkommtharte Frist
  • Zwölf Wochen Sperrzeit bei Lösung des ArbeitsverhältnissesAufhebungsvertrag: die Falle mit den zwölf Wochenharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Die Route aus fünf Schritten führt durch alles, was in diese Frist passt: den Fristlauf selbst, die Prüfung der Form, die Frage nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, die Falle des Aufhebungsvertrags und schließlich Klage und Gütetermin. Die Reihenfolge folgt der Dringlichkeit, nicht der Lehrbuchlogik.

Daneben lauert eine besonders teure Falle: Der Arbeitgeber bietet statt der Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Das klingt weicher, bedeutet aber zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, weil Sie das Arbeitsverhältnis dann selbst gelöst haben. Vor der Unterschrift gehören diese Wochen in Euro umgerechnet.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Ab wann laufen die drei Wochen?

Ab Zugang der schriftlichen Kündigung, also sobald das Schreiben in Ihren Machtbereich gelangt ist: Briefkasten, Hand, Schreibtisch. Das im Brief gedruckte Datum und das Absendedatum sind unerheblich. Urlaub und Krankheit hemmen den Lauf nicht.

Lohnt eine Klage bei einer kleinen Firma?

Manchmal ja. In Betrieben bis zehn Beschäftigte gilt das allgemeine Kündigungsschutzgesetz nicht, doch die Kündigung kann trotzdem unwirksam sein — wegen der Form, einer falschen Kündigungsfrist oder eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot. Prüfen lohnt, die Erwartung sollte nüchtern bleiben.

Was kostet das Verfahren?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang — auch wer gewinnt, bekommt sein Honorar nicht erstattet. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert; bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.

Steht mir bei einer Kündigung eine Abfindung zu?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht — ein verbreiteter Irrtum. Die Zahlung entsteht meist als Ergebnis eines Vergleichs im Gütetermin. Als Faustformel hat sich ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr eingebürgert, verhandelbar bleibt es trotzdem.

Kann ich Arbeitslosengeld beziehen und gleichzeitig klagen?

Ja, und das ist die richtige Taktik. Meldung und Bezug laufen parallel zum Verfahren. Endet der Streit mit einer Lohnzahlung für den strittigen Zeitraum, rechnet die Agentur das bereits gezahlte Geld schlicht an.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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