Bevor es um die Begründung geht, lohnt der Blick auf die Form: Das ist der schnellste mögliche Erfolg. Das deutsche Recht verlangt Papier mit eigenhändiger Unterschrift und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Doch auch ein offensichtlicher Formfehler hebt die Drei-Wochen-Frist nicht auf.
Form der Kündigung: Papier mit Originalunterschrift oder nichts
Eine Kündigung ist in Deutschland nur auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift wirksam. E-Mail, Messenger-Nachricht und Scan haben überhaupt keine Wirkung.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Meine Kündigung kam als Scan per Mail. Sie war nichtig, geklagt habe ich trotzdem fristgerecht — richtig so, denn gestritten wurde am Ende über etwas ganz anderes.
Fotografieren Sie am Tag des Zugangs den Umschlag mit Poststempel und das Schreiben. Streit über das Zugangsdatum kommt häufiger vor als man denkt.
HÄUFIGE FRAGEN
Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam? ▾
Nein. Das Gesetz verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine per Mail, Messenger oder als Scan zugestellte Kündigung ist von Anfang an unwirksam — das Arbeitsverhältnis läuft weiter.
Was, wenn nicht die Geschäftsführung unterschrieben hat? ▾
Unterschreiben muss, wer dazu berechtigt ist. Bei Unterzeichnung durch einen Vertreter ohne vorgelegte Vollmacht kann ein Zurückweisungsrecht bestehen. Reagieren muss man dann sehr schnell, die Frist dafür ist kurz.
Rettet ein Formfehler allein? ▾
Nicht automatisch. Auch eine formunwirksame Kündigung muss innerhalb der drei Wochen angegriffen werden, sonst wird sie mit Fristablauf wirksam. Der Formfehler macht die Position stark, hebt die Frist aber nicht auf.
Muss im Kündigungsschreiben ein Grund stehen? ▾
Bei der ordentlichen Kündigung nicht — das ist ein verbreiteter Irrtum. Der Arbeitgeber muss die Kündigung im Prozess begründen, den Grund aber nicht in das Schreiben selbst aufnehmen.