Das ist der einzige Schritt dieser Route, der keinen Aufschub duldet. Alles andere — Form der Kündigung, Ihre Chancen, Verhandlungen über eine Abfindung — hat nur innerhalb der drei Wochen Sinn. Solange die Frist läuft, haben Sie eine Position; danach nicht mehr.
Drei Wochen: die Frist, die nicht zurückkommt
Ab Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie drei Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Versäumt gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es nicht war.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Ich habe vier Tage mit der Personalabteilung verhandelt, in der Hoffnung auf eine gütliche Lösung. Die kam nicht — die drei Wochen liefen derweil unbeirrt weiter.
Setzen Sie die Erinnerung auf Tag 14, nicht auf Tag 21. Dann bleibt eine Woche für Anwaltssuche und Vorbereitung statt Panik am letzten Abend.
HÄUFIGE FRAGEN
Was passiert, wenn ich die drei Wochen verpasse? ▾
Die Kündigung gilt von Anfang an als wirksam, unabhängig davon, wie begründet sie war. Das Gesetz sagt es ausdrücklich: Wird nicht rechtzeitig geklagt, wird die Unwirksamkeit nicht mehr geprüft. Eine nachträgliche Zulassung gibt es nur in engen Ausnahmefällen.
Ab welchem Tag läuft die Frist? ▾
Ab Zugang der schriftlichen Kündigung, also sobald sie in Ihren Machtbereich gelangt ist: in den Briefkasten, in die Hand, auf den Schreibtisch. Das im Schreiben genannte Datum und das Absendedatum spielen keine Rolle.
Und wenn ich im Urlaub oder krank war? ▾
Die Frist läuft trotzdem. Ein in den Briefkasten eingeworfenes Schreiben gilt als zugegangen, auch wenn Sie im Ausland waren. Genau deshalb sollte man bei Konflikten mit dem Arbeitgeber auch im Urlaub die Post prüfen lassen.
Brauche ich für die Klage einen Anwalt? ▾
In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht besteht kein Vertretungszwang, man kann selbst klagen, auch über die Rechtsantragstelle. Die drei Wochen sind aber unerbittlich und Fehler in den Anträgen teuer, deshalb lohnt sich eine Beratung vor der Einreichung fast immer.