Eine Klage bedeutet nicht jahrelange Verfahren. Das Arbeitsgericht setzt zuerst einen Gütetermin an, und zwar zügig. Dort entscheiden sich die meisten Fälle — man sollte also mit einer klaren Antwort hineingehen, was man eigentlich will.
Klage eingereicht: Gütetermin und Abfindung
Nach der Klage lädt das Gericht fast immer zuerst zum Gütetermin. Die meisten Verfahren enden dort mit einem Vergleich und einer Zahlung, nicht mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
- €Gerichtskostenvorschuss keiner
die Vorschussregeln gelten vor den Arbeitsgerichten nicht — § 11 GKG
- €Gerichtsgebühr erster Rechtszug 2,0 Gebühr nach Streitwert
KV Nr. 8210 GKG; sie ermäßigt sich, wenn das Verfahren früh endet
- €Eigener Anwalt zahlen Sie selbst — auch beim Gewinn
§ 12a Abs. 1 ArbGG schließt die Erstattung im ersten Rechtszug aus
› Details und Tipps
Der Gütetermin kam drei Wochen nach der Klage. Er dauerte zwanzig Minuten und endete mit einem Vergleich — zur Kammerverhandlung kam es nie.
Entscheiden Sie vorher, was Sie wollen: zurück oder Geld. Im Termin bleibt keine Zeit zum Überlegen, und an dieser Weiche hängt die ganze Taktik.
HÄUFIGE FRAGEN
Bekomme ich meinen Arbeitsplatz zurück? ▾
Rechtlich gilt das Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher Klage als ununterbrochen fortbestehend. In der Praxis enden die meisten Verfahren mit einem Vergleich über die Beendigung samt Zahlung, weil beide Seiten selten weiter zusammenarbeiten wollen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? ▾
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt es nicht. Sie entsteht aus einem Vergleich oder aus besonderen Regelungen. Als Orientierung hat sich ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr eingebürgert — eine Verhandlungsgröße, kein Tarif.
Wer trägt die Kosten? ▾
In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts: Auch wer gewinnt, bekommt sein Honorar nicht vom Arbeitgeber erstattet.
Wirkt sich die Klage auf das Arbeitslosengeld aus? ▾
Nein, Meldung und Bezug laufen parallel zum Verfahren. Endet die Sache später mit einer Lohnzahlung für den strittigen Zeitraum, rechnet die Agentur das gezahlte Arbeitslosengeld an.
Was kostet mich die Klage, wenn ich kein Geld habe? ▾
Zum Einreichen nichts: Vor den Arbeitsgerichten gelten die Vorschussvorschriften nicht (§ 11 GKG), die Klage wird also nicht von einer Vorauszahlung abhängig gemacht. Die Klage selbst können Sie bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenfrei zu Protokoll geben. Für einen Anwalt gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Wenn ich gewinne, zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt? ▾
Nein — und das ist die wichtigste Kostenregel im Arbeitsrecht. § 12a Abs. 1 ArbGG schließt im ersten Rechtszug den Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Anwaltskosten aus. Sie zahlen Ihren Anwalt also auch beim Gewinn selbst. Die Kehrseite ist Ihr Schutz: Verlieren Sie, zahlen Sie den Anwalt der Gegenseite ebenfalls nicht.