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SCHRITT

Aufhebungsvertrag: die Falle mit den zwölf Wochen

Wer unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis in der Regel selbst — und bekommt zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Abfindung im Vertrag ändert daran nichts automatisch.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss und Arbeitsvermittlung laufen über die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Die Filiale finden Sie unter «Dienststelle vor Ort».

Arbeitgeber bieten statt der Kündigung gern einen Aufhebungsvertrag an, und das klingt weicher. Die weiche Form hat aber eine harte Folge: zwölf Wochen Sperrzeit. Vor der Unterschrift gehören diese Wochen in Euro umgerechnet und dem Angebot gegenübergestellt.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Man bot mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und wollte die Unterschrift noch in derselben Stunde. Ich nahm zwei Tage, rechnete die Sperrzeit durch — das Angebot stopfte nur ein Loch.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich habe bei der Agentur angerufen und den Fall geschildert, bevor ich unterschrieb — die Sachbearbeiterin nannte mir die Sperrzeit auf den Tag genau. Danach war die Rechnung eindeutig, und ich habe nachverhandelt statt unterschrieben.


HÄUFIGE FRAGEN

Warum gibt es für den Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

Weil das Gesetz in der Unterschrift die freiwillige Lösung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund sieht. Die Folge sind zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, und zugleich verkürzt sich die Gesamtdauer des Anspruchs.

Gleicht die Abfindung die Sperrzeit nicht aus?

Nicht immer. Rechnen Sie ehrlich: zwölf Wochen ohne Leistung gegen die angebotene Summe nach Steuern und Abgaben. Häufig zeigt sich, dass das Angebot den Verlust nur deckt statt die Lage zu verbessern.

Gibt es einen wichtigen Grund, der die Sperrzeit vermeidet?

Ja, er muss aber dargelegt werden. Der klassische Fall ist ein Aufhebungsvertrag bei ohnehin drohender betriebsbedingter Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist und mit einer Abfindung im üblichen Rahmen. Bewertet wird das von der Agentur, Garantien vorab gibt es nicht.

Kann ich die Unterschrift widerrufen?

In aller Regel nicht. Das Widerrufsrecht aus Verbrauchergeschäften gilt für die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht. Genau deshalb fällt die Entscheidung vor der Unterschrift, nicht danach.

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