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Privatinsolvenz

Vollständige Gläubigerliste, kostenlose Beratung mit Pflicht-Einigungsversuch, zwei Anträge beim Gericht, drei Jahre Obliegenheiten und die Grenzen der Restschuldbefreiung.

✓ Geprüft: 15.8.2026

⚠️ Zuerst die Zuordnung, denn sie entscheidet über das ganze Verfahren. Der hier beschriebene Weg ist die VERBRAUCHERinsolvenz. Sie steht offen, wer nie selbständig war — und außerdem ehemals Selbständigen, deren Verhältnisse überschaubar sind: weniger als zwanzig Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Wer aktuell selbständig ist oder diese Grenzen reißt, geht in die Regelinsolvenz: dort entfällt der außergerichtliche Einigungsversuch, und es beginnt direkt beim Gericht.

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    SCHRITT

    Das vollständige Bild der Schulden

    Das Verfahren beginnt nicht beim Gericht, sondern bei einer Liste. Solange nicht alle Gläubiger und Beträge bekannt sind, funktionieren weder Beratung noch Einigungsversuch.

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    SCHRITT

    Der Pflicht-Einigungsversuch — und er ist kostenlos

    Vor dem Gericht verlangt das Gesetz einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Ihn führt eine anerkannte Schuldnerberatung durch, bei gemeinnützigen Stellen kostenfrei.

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    SCHRITT

    Antrag beim Gericht: Verfahren und Restschuldbefreiung

    Beim Gericht werden zwei Anträge zugleich gestellt — auf Eröffnung des Verfahrens und auf Restschuldbefreiung. Der zweite ist entscheidend: ohne ihn läuft das Verfahren, die Schulden bleiben.

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    SCHRITT

    Drei Jahre unter Obliegenheiten

    Nach der Eröffnung folgt eine Phase mit Pflichten: eine Erwerbstätigkeit ausüben oder suchen, Änderungen mitteilen, den pfändbaren Teil des Einkommens abführen. Sie dauert heute drei Jahre.

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    SCHRITT

    Restschuldbefreiung erteilt: was weg ist und was bleibt

    Der Beschluss befreit von den verbleibenden Schulden, aber nicht von allen. Der Eintrag bei der Auskunftei lebt zudem nach eigenem Zeitplan weiter, nicht nach dem des Gerichts.

Mehr über diese Route

Die Privatinsolvenz in Deutschland ist keine Erklärung der Zahlungsunfähigkeit, sondern ein gestuftes Verfahren mit verpflichtender Vorstufe. Das Gericht ist der zweite Schritt, nicht der erste: Zunächst verlangt das Gesetz einen Einigungsversuch mit den Gläubigern über eine anerkannte Schuldnerberatung, und die Bescheinigung über sein Scheitern ist die Eintrittskarte.

Die Route aus fünf Schritten führt durch alles: das vollständige Bild der Schulden, die verpflichtende und kostenlose Beratung samt Einigungsversuch, die zwei Anträge beim Gericht, drei Jahre unter Obliegenheiten und schließlich die Restschuldbefreiung mit ihren Grenzen.

Zum Geld ausdrücklich: Bei gemeinnützigen und kommunalen Stellen ist die Schuldnerberatung kostenlos, und bei fehlenden Mitteln lassen sich die Verfahrenskosten stunden. Für den Zugang zu diesem Verfahren muss man in aller Regel nichts bezahlen — kostenlose Angebote gehören vor den kommerziellen geprüft.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Ist die Schuldnerberatung wirklich kostenlos?

Bei gemeinnützigen und kommunalen Stellen ja, dort ist sie kostenfrei, und die Bescheinigung für das Gericht stellen genau diese anerkannten Stellen aus. Kommerzielle Anbieter gibt es, aber ohne Prüfung der kostenlosen Wege dorthin zu gehen ergibt keinen Sinn.

Welche Schulden bleiben in jedem Fall?

Das Gesetz nimmt Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, aus vorsätzlich verletzter Unterhaltspflicht sowie Geldstrafen und vergleichbare Sanktionen ausdrücklich aus. Ob solche vorliegen, klärt man besser vor dem Start.

Darf man während des Verfahrens arbeiten?

Man muss sogar: Die Pflicht zur Erwerbstätigkeit oder zu nachweisbaren Bemühungen gehört zu den Obliegenheiten. Mehrverdienst geht teilweise an die Gläubiger, doch Arbeitsverweigerung gefährdet die Restschuldbefreiung selbst.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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