Das deutsche Verfahren ist so gebaut, dass das Gericht der zweite Schritt ist, nicht der erste. Zuerst kommt der verpflichtende Einigungsversuch über eine anerkannte Beratungsstelle, und die Bescheinigung über sein Scheitern ist die Eintrittskarte zum Gericht. Was viele nicht wissen: Bei gemeinnützigen Stellen kostet das nichts.
Der Pflicht-Einigungsversuch — und er ist kostenlos
Vor dem Gericht verlangt das Gesetz einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Ihn führt eine anerkannte Schuldnerberatung durch, bei gemeinnützigen Stellen kostenfrei.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Ich habe den Termin bei der kostenlosen Stelle gebucht und die vier Wochen Wartezeit zum Sammeln der Unterlagen genutzt. Mit fertigem Ordner war schon der erste Termin produktiv.
Fragen Sie gleich beim ersten Termin nach dem Kontoschutz, nicht erst bei der Pfändung. Den Zugriff auf das eigene Geld nachträglich herzustellen ist deutlich mühsamer.
HÄUFIGE FRAGEN
Ist die Beratung wirklich kostenlos? ▾
Bei gemeinnützigen und kommunalen Stellen ja, dort ist die Schuldnerberatung kostenfrei. Kommerzielle Anbieter existieren, aber ohne Prüfung der kostenlosen Angebote dorthin zu gehen gibt es keinen Grund: Die Bescheinigung für das Gericht stellen die anerkannten Stellen aus.
Wozu ein Einigungsversuch, wenn kein Geld da ist? ▾
Weil das Gesetz ihn zur Voraussetzung macht. Ohne Bescheinigung über das Scheitern nimmt das Gericht den Antrag nicht an. Manchmal gelingt die Einigung unerwartet doch — dann erübrigt sich das Verfahren.
Wie lange dauert es bis zum Termin? ▾
In großen Städten sind mehrere Wochen üblich, teils Monate. Den Termin sollte man sofort vereinbaren und die Unterlagen während der Wartezeit zusammenstellen, nicht danach.
Was tun während der Wartezeit? ▾
Droht eine Kontopfändung, lohnt die rechtzeitige Umwandlung in ein geschütztes Konto — ein eigener Mechanismus, der das Existenzminimum sichert. Danach fragt man in derselben Beratung.