Restschuldbefreiung erteilt: was weg ist und was bleibt
Der Beschluss befreit von den verbleibenden Schulden, aber nicht von allen. Der Eintrag bei der Auskunftei lebt zudem nach eigenem Zeitplan weiter, nicht nach dem des Gerichts.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel des ganzen Verfahrens, aber sie löscht nicht alles. Einen Teil der Forderungen nimmt das Gesetz ausdrücklich aus, und der Eintrag bei der Auskunftei folgt einem eigenen Zeitplan. In diesem Schritt geht es darum, den Unterschied zu kennen und nicht auf falschen Erwartungen zu planen.
Zahlungsdisziplin baut sich leichter auf einem Konto ohne Monatsgebühr auf: Solange der Eintrag bei der Auskunftei lebt, lehnen manche Banken ab — der Anspruch auf ein Basiskonto hängt vom früheren Verfahren jedoch nicht ab.
Der Beschluss kam, der Eintrag bei der Auskunftei blieb noch lange — und genau er, nicht das Gericht, stand der Wohnungssuche im Weg. Diesen Nachlauf einplanen.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Fordern Sie einen Monat nach dem Beschluss die Selbstauskunft an und prüfen Sie jede Zeile. Fehlerhafte Einträge kommen vor und werden nur auf Ihren Antrag berichtigt.
HÄUFIGE FRAGEN
Von welchen Schulden befreit sie nicht?▾
Das Gesetz nimmt Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, aus vorsätzlich verletzter Unterhaltspflicht sowie Geldstrafen und vergleichbare Sanktionen ausdrücklich aus. Diese bestehen nach dem Beschluss fort und dürfen weiter verfolgt werden.
Was passiert mit den Einträgen bei der Auskunftei?▾
Der Eintrag zum Verfahren bleibt nach dessen Abschluss noch eine Zeit lang bestehen und wird nach den Regeln der Auskunftei gelöscht, nicht durch den Gerichtsbeschluss. Die genaue Dauer erfragt man direkt dort und prüft die tatsächliche Löschung nach.
Kann man wieder ein Konto eröffnen und Kredite aufnehmen?▾
Ein Basiskonto steht zu, und dieser Anspruch hängt nicht am früheren Verfahren. Bei Krediten ist es schwieriger: Solange der Eintrag besteht, sind die Konditionen schlechter und manche Bank lehnt ab. Das erholt sich mit Zeit und sauberer Zahlungshistorie.
Wann ist ein zweites Verfahren möglich?▾
Eine erneute Restschuldbefreiung ist erst nach Ablauf der gesetzlich bestimmten Sperrfrist möglich. Das erste Verfahren sollte man deshalb als den einzigen Versuch auf absehbare Zeit behandeln.