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ROUTE

Kfz-Import aus Drittland

✓ Geprüft: 15.8.2026

Der Import eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land — Ukraine, Georgien, USA, Japan — unterscheidet sich vom EU-Import durch zwei teure Etappen: die Zollabfertigung und die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Der Rest ist identisch: Versicherung, Termin bei der Zulassungsstelle, Kennzeichen. Kommt das Fahrzeug aus Polen, Österreich oder Tschechien, ist dieser lange Weg unnötig — dort greift der Binnenmarkt.

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    SCHRITT

    Fahrzeug aus einem Drittland einführen — Sie sind hier richtig *

    Import aus einem Nicht-EU-Land (Ukraine, Georgien, USA, Japan usw.) erfordert Zollabfertigung, Datenblatt und § 21-Einzelabnahme. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

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    Zollabfertigung: erster und kostenintensivster Schritt

    Bei der Einfuhr aus einem Drittland fallen Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer an — oder Sie nutzen das Übersiedlungsgut-Privileg und zahlen gar nichts. Dieser Schritt entscheidet über die Kosten.

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    Datenblatt: technische Herstellerdaten für die § 21-Abnahme

    TÜV/DEKRA benötigen das fahrzeugspezifische Datenblatt des Herstellers, bevor sie die Einzelabnahme § 21 StVZO durchführen können. Frühzeitig beantragen — Bearbeitungszeit 1 bis 6 Wochen.

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    Vollabnahme § 21 StVZO: individuelle technische Prüfung

    Der technisch anspruchsvollste Schritt: TÜV/DEKRA prüft jedes System des Fahrzeugs gegen die Herstellerdaten und bestätigt die Übereinstimmung mit deutschen Vorschriften. Detaillierte Erklärung — was geprüft wird und wie Sie sich vorbereiten.

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    eVB-Nummer: Versicherung nach der Vollabnahme

    Nach bestandener § 21-Abnahme ist das Fahrzeug technisch freigegeben. Jetzt noch die Kfz-Haftpflicht abschließen — eVB-Nummer in 10 Minuten online erhalten.

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    SCHRITT

    Zulassungsstelle: der letzte Schritt — deutsche Kennzeichen

    Nach Zoll, Datenblatt und § 21-Abnahme sind Sie am Ziel. Ein Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde, und das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.

* — Zusatzbedingung: ein Orientierungsschritt, keine eigene Handlung

KOSTEN UND FRISTEN

Wofür auf dieser Route gezahlt wird

  • Zollabgabe (Einfuhrzoll) für PkwFür Pkw aus den meisten Drittländern; Grundlage ist der Zollwert (Kaufpreis + Frachtkosten bis EU-Grenze)10 % des Zollwerts
  • EinfuhrumsatzsteuerGesamtbelastung ca. 31 % des Fahrzeugwerts19 % auf (Zollwert + Zollabgabe)
  • Zollspediteur (optional)Empfehlenswert bei komplexen Fällen; Selbstabfertigung ist möglich200–500 €
  • Datenblatt beim HerstellerJapanische Hersteller (Toyota, Honda) meist teurer; VW, BMW, Mercedes meist 50–100 €50–300 €
  • Datenblatt-Beschaffung durch TÜV/DEKRAWenn der Hersteller nicht direkt antwortet — manche Prüforganisationen übernehmen das gegen Aufpreis150–400 € zusätzlich
  • Vollabnahme § 21 StVZO (Basisprüfung)GTÜ und KÜS meist günstiger als TÜV; Preis variiert je nach Fahrzeugkomplexität300–600 €
  • Nachprüfung (bei festgestellten Mängeln)80–150 €
  • Zusatzgutachten (Beleuchtung, Abgasanlage)Bei Leuchten ohne E-Prüfzeichen oder abweichenden Abgaswerten100–300 € zusätzlich
  • Kfz-HaftpflichtversicherungOhne deutsche Schadensfreiheitshistorie startet man meist in Klasse SF½ oder SF1ab 300 € / Jahr
  • Zulassungsgebühr26–60 €
  • Kennzeichen (Schilderpräger)20–35 €
  • Kfz-Steuer (jährlich)Per SEPA-Lastschrift eingezogenab 20 € / Jahr

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Zollanmeldung muss vor oder bei der Einfuhr in die EU erfolgenZollabfertigung: erster und kostenintensivster Schrittharte Frist
  • Datenblatt-Anfrage parallel zur Zollabfertigung stellen — dieser Schritt dauert am längstenDatenblatt: technische Herstellerdaten für die § 21-AbnahmeRichtwert
  • Vollabnahme erst möglich nach Vorliegen von Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung und DatenblattVollabnahme § 21 StVZO: individuelle technische Prüfungharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Beim Zoll entsteht der größte Betrag. Regulär sind das 10 Prozent Zoll auf den Zollwert plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer, die auf Zollwert und Zoll zusammen berechnet wird. Es gibt aber eine legale Befreiung — das Übersiedlungsgut-Privileg: Wer mindestens zwölf Monate außerhalb der EU gelebt und das Fahrzeug mindestens sechs Monate besessen hat, führt beim Umzug abgabenfrei ein. Die Nachweise sind schlicht: Pass mit Ein- und Ausreisestempeln und ein datierter Kaufvertrag.

Der technische Teil ist teurer und langwieriger. Zuerst braucht es das Datenblatt — die FIN-spezifischen Herstellerdaten, 50–300 € beim Hersteller oder 150–400 € Aufschlag, wenn der Prüfer es selbst beschafft. Genau dieser Schritt dauert am längsten, bis zu sechs Wochen, weshalb man ihn parallel zur Zollabfertigung startet und nicht danach. Dann folgt die § 21-Abnahme für 300–600 €, bei der der Umbau der Beleuchtung auf Rechtsverkehr ein typischer Kostenpunkt ist. Wer parallel plant, ist in vier bis fünf Wochen durch, sonst dauert es rund sieben.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Wie lange dauert die gesamte Einfuhr?

Bei paralleler Planung vier bis fünf Wochen, sonst meist rund sieben. Am längsten laufen zwei Prozesse: das Datenblatt vom Hersteller mit bis zu sechs Wochen und die Wartezeit auf den Termin zur § 21-Abnahme mit etwa zwei Wochen. Die Behördengänge selbst dauern bei fertigen Unterlagen Stunden, nicht Tage.

Was kostet die Einfuhr zusätzlich zum Fahrzeugpreis?

Der Zoll: 10 Prozent Zollabgabe plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer — oder null bei Übersiedlungsgut. Das Datenblatt: 50–300 € beim Hersteller. Die § 21-Abnahme: 300–600 €, die Nachprüfung bei Mängeln 80–150 €, Zusatzgutachten zu Beleuchtung oder Abgasanlage bis 300 €. Zulassung samt Kennzeichen 46–95 €. Ein Zollspediteur, falls beauftragt, 200–500 €.

Wie lässt sich der Zoll beim Umzug legal vermeiden?

Über das Übersiedlungsgut-Privileg. Zwei Bedingungen: Wohnsitz mindestens zwölf Monate außerhalb der EU und Besitz des Fahrzeugs mindestens sechs Monate vor dem Umzug. Nachgewiesen wird das mit dem Pass samt Ein- und Ausreisestempeln und einem datierten Kaufvertrag. Die Befreiung wird bei der Zollabfertigung geltend gemacht, nicht danach.

Was gehört zuerst bestellt?

Das Datenblatt. Es hängt weder vom Zoll noch vom Prüfer ab, ohne es ist die § 21-Abnahme aber unmöglich — und es dauert am längsten. Die Anfrage geht an den offiziellen Importeur oder Hersteller mit Angabe der FIN und dem Stichwort Einzelabnahme nach § 21 StVZO, zeitgleich mit der Vorbereitung der Zollunterlagen.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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