Zulassungsstelle: der letzte Schritt — deutsche Kennzeichen
Nach Zoll, Datenblatt und § 21-Abnahme sind Sie am Ziel. Ein Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde, und das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
BEHÖRDE
Kfz-Zulassungsbehörde / Straßenverkehrsamt
Kommunale Behörde
Die Zulassungsstelle ist an den Landkreis gebunden. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.
DOKUMENTE7
KOSTEN
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Zulassungsgebühr 26–60 €
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Kennzeichen (Schilderpräger) 20–35 €
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Kfz-Steuer (jährlich) ab 20 € / Jahr
Per SEPA-Lastschrift eingezogen
Das Schwerste liegt hinter Ihnen
Zoll, Datenblatt, Vollabnahme — erledigt. Dieser Termin ist der einfachste des gesamten Wegs: Unterlagen vorlegen, SEPA-Mandat unterschreiben, Kennzeichen abholen. 30–60 Minuten.
Unterlagen komplett vorbereiten
Beim Drittland-Import ist die Dokumentenmappe umfangreicher. Alle Originale am Vorabend zusammenlegen — ein fehlendes Dokument bedeutet verlorener Termin.
Kennzeichen
Schilderpräger meist direkt im Gebäude oder unmittelbar daneben. Vor dem Termin bestellen — die Kennzeichen sind fertig, wenn Sie aus dem Büro kommen.
Ich habe alle Dokumente in einer nummerierten Mappe sortiert vorbereitet. Die Sachbearbeiterin nahm alles durch, scannte es ein. 25 Minuten — fertig. Gute Vorbereitung ist die halbe Miete.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Der gesamte Weg von der Ukraine bis zu den deutschen Kennzeichen dauerte bei mir 7 Wochen. Die längste Wartezeit war das Datenblatt (3 Wochen) und der TÜV-Termin (2 Wochen). Die eigentlichen Behördengänge gingen schnell. Wer parallel plant, kommt auf 4–5 Wochen.
HÄUFIGE FRAGEN
Worin unterscheidet sich dieser Termin vom EU-Import?▾
Mehr Unterlagen: Einzelgenehmigung § 21 und Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzen das CoC. Das Datenblatt wird zusätzlich vorgelegt. Der Ablauf im Büro ist identisch.
Was passiert mit den ausländischen Originaldokumenten?▾
Der ausländische Fahrzeugbrief verbleibt dauerhaft bei der Zulassungsstelle. Die Behörde informiert das Ursprungsland über die Abmeldung. Sie erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I (immer im Fahrzeug) und Teil II (sicher aufbewahren).