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↰ Kfz-Import aus Drittland
SCHRITT

Zollabfertigung: erster und kostenintensivster Schritt

Bei der Einfuhr aus einem Drittland fallen Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer an — oder Sie nutzen das Übersiedlungsgut-Privileg und zahlen gar nichts. Dieser Schritt entscheidet über die Kosten.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Zollverwaltung / Hauptzollamt

federal

Verzollung bei der Einfuhr aus Drittländern: zuständig ist das Hauptzollamt am Ort der Einreise oder an Ihrem Wohnsitz. Online läuft es über das Portal ATLAS.

DOKUMENTE 6
KOSTEN

Warum zuerst der Zoll

Ohne Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das Fahrzeug rechtlich nicht für den deutschen Straßenverkehr freigegeben. Weder TÜV/DEKRA noch die Zulassungsstelle nehmen das Fahrzeug ohne diesen Nachweis entgegen.

Übersiedlungsgut: mehrere tausend Euro sparen

Wer nach Deutschland umzieht und sein eigenes Fahrzeug mitbringt, kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer befreit werden.

Voraussetzungen:

Standardfall: Berechnung der Abgaben

Beispielrechnung für ein Fahrzeug im Wert von 10.000 €, Transportkosten zur EU-Grenze 500 €:

🧮
Kfz-Zoll-Rechner →

Eigenen Kaufpreis eingeben — der Rechner ermittelt Zoll und EUSt und prüft die Übersiedlungsgut-Befreiung

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe Übersiedlungsgut beim Umzug aus der Ukraine beantragt. Wichtigster Nachweis: Reisepass mit Ein- und Ausreisestempeln plus Kaufvertrag mit Datum. Keine Zollabgaben. Drei Stunden beim Hauptzollamt — und die Bescheinigung war fertig.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich brachte meinen Kaufvertrag auf Ukrainisch ohne Übersetzung. Der Zollbeamte bat um eine Übersetzung ins Deutsche. Zweiter Termin, Verzögerung um eine Woche. Lassen Sie alle fremdsprachigen Dokumente vorab übersetzen — auch wenn nur eine einfache Übersetzung.


HÄUFIGE FRAGEN

Was ist das Übersiedlungsgut-Privileg?

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt von außerhalb der EU dauerhaft nach Deutschland verlegen, können ihr persönliches Eigentum — einschließlich eines Fahrzeugs — zoll- und steuerfrei einführen. Voraussetzungen: mindestens 12 Monate Wohnsitz außerhalb der EU, Fahrzeug mindestens 6 Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz und auf Sie zugelassen, Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach Einreise nach Deutschland. Häufig übersehen wird die vierte Bedingung: Das Fahrzeug darf danach zwölf Monate lang nicht verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden — sonst werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben.

Was ist die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Ein Dokument des Hauptzollamts, das bestätigt, dass die Zollpflichten für dieses Fahrzeug erfüllt wurden (Abgaben bezahlt oder Befreiung gewährt). TÜV/DEKRA und die Zulassungsstelle verlangen dieses Dokument zwingend — ohne es kann das Fahrzeug weder geprüft noch zugelassen werden.

Wo reiche ich die Zollanmeldung ein?

Beim Hauptzollamt am Ort der Einfuhr (bei Einreise über die Grenze) oder beim für Ihren Wohnort zuständigen Hauptzollamt (bei Containertransport oder späterer Anmeldung). Beides ist möglich.

Wie wird der Zollwert ermittelt?

Grundlage ist der Transaktionswert (Kaufpreis laut Vertrag) plus Transportkosten bis zur EU-Außengrenze. Das Zollamt prüft die Plausibilität anhand von Marktdaten (Eurotax/Schwacke). Ein deutlich unter Marktwert liegender Kaufpreis kann zu einer Neubewertung durch das Amt führen.

OFFIZIELLE QUELLEN

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