RECHNER
Kfz-Zoll-Rechner: Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für die Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land — oder prüfen Sie, ob Sie als Übersiedlungsgut vollständig befreit sind.
Berechnung der Einfuhrabgaben
Alle Voraussetzungen für Übersiedlungsgut sind erfüllt — Sie können vollständig von Zoll und EUSt befreit werden. Bereiten Sie die Nachweise für das Hauptzollamt vor.
Ihre Ersparnis: —
Nicht alle Übersiedlungsgut-Voraussetzungen erfüllt — keine Befreiung möglich, die Berechnung zeigt die vollen Abgaben.
- Zollwert (Fahrzeug + Transport)
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- Zollabgabe (10 %)
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- Bemessungsgrundlage EUSt (Zollwert + Zoll)
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- Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
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- Gesamtbetrag beim Zoll
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Sätze: Zoll 10 % (Pkw, Zolltarifnummer 8703), 8 %/6 % (Krafträder), EUSt 19 % — Stand 2026. Die Berechnung ist unverbindlich und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Verbindlich entscheidet das Hauptzollamt.
✓ Aktualität geprüft am: 16. Juli 2026
Alle Rechenwerte und Grenzen entsprechen den offiziellen Angaben der Behörden:
Nächster Schritt nach dem Zoll: eVB-Nummer
Ohne eVB-Nummer keine Zulassung. Online in wenigen Minuten:
Einige Links können Partnerlinks sein — der Preis ändert sich für Sie nicht. Es werden keine Daten erhoben.
🚘 Schritt-für-Schritt-Route: Verzollung und Zulassung →Häufige Fragen
Warum 10 % Zoll und nicht 6,5 %?
Der Gemeinsame Zolltarif der EU sieht für Pkw (Position 8703) 10 % des Zollwerts vor. Der Satz von 6,5 % kursiert in veralteten Artikeln, gilt aber nicht für Pkw.
Worauf wird die EUSt berechnet?
Die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) wird auf Zollwert plus Zollabgabe erhoben. Die Gesamtbelastung für einen Pkw beträgt daher rund 31 % des Fahrzeugwerts.
Was passiert bei einem zu niedrigen Kaufpreis im Vertrag?
Der Zoll vergleicht den Preis mit Marktwerten (Schwacke/Eurotax). Bei Abweichung wird der Marktwert angesetzt; vorsätzliche Unterfakturierung ist strafbare Abgabenhinterziehung.