RECHNER
Kündigungsfrist: auf den Tag genau, ohne Extramonat Miete
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate (§ 573c BGB). Die Falle steckt im Detail: Der Monat zählt nur, wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag ZUGEHT (Samstag ist Werktag, Sonn- und Feiertage nicht). Ein Tag zu spät = ein Monat Miete extra.
Achtung: Datum nach dem 3. Werktag — der Monat zählt nicht mehr, Ergebnis verschiebt sich um einen Monat.
Berechnung für unbefristete Wohnraummietverträge, Kündigung durch Mieter (§ 573c BGB). Bundesweite Feiertage berücksichtigt; Landesfeiertage (z. B. 6. Januar in Bayern) können den 3. Werktag verschieben — im Zweifel einen Tag früher zustellen. Keine Rechtsberatung.
✓ Aktualität geprüft am: 16. Juli 2026
Alle Rechenwerte und Grenzen entsprechen den offiziellen Angaben der Behörden:
Häufige Fragen
Zählt der Samstag als Werktag?
Ja. Für § 573c BGB ist der Samstag ein Werktag (BGH VIII ZR 17/04), Sonn- und Feiertage nicht. Der 3. Werktag fällt daher meist auf den 3. oder 4., nach Feiertagen auch auf den 5.
Zählt das Absende- oder das Zugangsdatum?
Nur der Zugang. Ein am 1. abgeschicktes, am 5. zugestelltes Schreiben ist zu spät. Einschreiben mit Rückschein belegt den Zugang; am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Quittung.
Geht es schneller als 3 Monate?
Regulär nein. Ausnahmen: Nachmieter-Vereinbarung (freiwillig), Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung (§ 561 BGB) und Sonderfälle wie Modernisierung. Kürzere vertragliche Fristen sind zulässig, längere zu Lasten des Mieters nicht.
Gilt für den Vermieter dieselbe Frist?
Nein. Für Vermieter wächst die Frist mit der Mietdauer: 3, 6, 9 Monate (§ 573c Abs. 1) — und er braucht einen gesetzlichen Grund (z. B. Eigenbedarf).
Was, wenn im Vertrag etwas anderes steht?
Für den Mieter nachteilige Abweichungen sind unwirksam (§ 573c Abs. 4). Ausnahme: ein wirksamer Kündigungsverzicht (bis 4 Jahre) — Vertrag prüfen.