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ROUTE

Führerschein umschreiben

✓ Geprüft: 15.8.2026

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins beginnt mit einer Frage, an der Kosten und Dauer hängen: Sind Prüfungen nötig oder nicht? Führerscheine aus EU und EWR sowie aus den Staaten der Anlage 11 FeV werden prüfungsfrei umgeschrieben. Für alle übrigen Länder ist der Weg länger: Erste-Hilfe-Kurs, Fahrschule, Theorie und Praxis. Diese Liste prüft man, bevor Geld für Übersetzungen und Termine ausgegeben wird.

Route auf Sie zuschneiden

Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.

Müssen Sie Prüfungen ablegen? Das hängt davon ab, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde.

  1. 1

    SCHRITT

    Ländereinstufung: welcher Weg steht Ihnen offen?

    Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, müssen Sie klären, ob Ihr ausländischer Führerschein direkt umgetauscht werden kann oder ob Theorie- und Fahrprüfung erforderlich sind.

  2. 2

    SCHRITT

    Übersetzung des ausländischen Führerscheins

    Ist Ihr Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt, brauchen Sie eine anerkannte Übersetzung — vom ADAC oder einem vereidigten Übersetzer.

  3. 3

    SCHRITT

    Sehtest beim Augenoptiker

    Der Sehtest ist für alle Antragsteller Pflicht — unabhängig vom Umtauschweg. Er dauert 15 Minuten und kann bei jedem zugelassenen Augenoptiker durchgeführt werden.

  4. 4

    SCHRITT

    Direkter Umtausch ohne Prüfung

    Für EU/EWR und Anlage-11-Staaten: Antrag stellen, Unterlagen einreichen, Gebühr zahlen — nach 2–6 Wochen kommt der deutsche Führerschein per Post. Die Ukraine kommt mit der beschlossenen, noch nicht verkündeten FeV-Änderung dazu.

  5. 5

    SCHRITT

    Erste-Hilfe-Kurs: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

    Neun Unterrichtsstunden bei einem anerkannten Träger — Pflichtbestandteil des Führerscheinerwerbs für Drittstaatsangehörige. Anbieter sind u. a. DRK, Malteser, Johanniter und ADAC.

  6. 6

    SCHRITT

    Anmeldung in der Fahrschule

    Auch erfahrene Fahrer aus Drittstaaten müssen sich bei einer Fahrschule anmelden — der Fahrlehrer ist bei der Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Probefahrt bestimmt den tatsächlichen Übungsbedarf.

  7. 7

    SCHRITT

    Antrag und Prüfauftrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

    Vor den Prüfungen müssen alle Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Nach Prüfung stellt die Behörde einen Prüfauftrag an TÜV/DEKRA aus — erst dann dürfen Theorie und Praxis abgelegt werden.

  8. 8

    SCHRITT

    Theorieprüfung bei TÜV/DEKRA

    30 Fragen, 45 Minuten, maximal 10 Fehlerpunkte. Die Theorieprüfung ist in zahlreichen Sprachen verfügbar und kann bei guter Vorbereitung sicher bestanden werden.

  9. 9

    SCHRITT

    Fahrprüfung bei TÜV/DEKRA

    45–60 Minuten praktische Prüfung mit Prüfer und Fahrlehrer im Fahrzeug. Bewertet werden Verkehrssicherheit, Vorfahrtverhalten und Fahrzeugbeherrschung — nicht Perfektion.

KOSTEN UND FRISTEN

Wofür auf dieser Route gezahlt wird

  • ADAC-ÜbersetzungsdienstStandardisiertes Format, bundesweit von allen Behörden anerkannt50–80 €
  • Vereidigter ÜbersetzerAbhängig von Sprachkombination, Umfang und Region30–120 €
  • Sehtest beim AugenoptikerBei einigen Optikern auch kostenlos, insbesondere in Kombination mit Brillenberatung6–15 €
  • VerwaltungsgebührVariiert je nach Bundesland und Kommunalverwaltung30–50 €
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 UE)ADAC: ca. 35 €; DRK und Johanniter oft günstiger; Preise variieren regional25–40 €
  • Probefahrt (1–2 Fahrstunden)Zur Beurteilung des Fahrvermögens; Kosten je nach Fahrschule und Region50–160 €
  • Fahrstunde (45 Minuten)Erfahrene Fahrer benötigen in der Regel 3–8 Stunden; bei unsicherem Fahrkönnen mehr50–80 €
  • TheorieprüfungsgebührGesetzlich geregelt; Abweichungen je nach Prüfstelle möglich22–26 €
  • Prüfgebühr TÜV/DEKRAFür die Prüferleistung; wird üblicherweise über die Fahrschule abgerechnet100–120 €
  • Fahrlehrer-Begleitgebühr (Prüfungstag)Fahrlehrer berechnet Anwesenheit und Fahrzeugnutzung separat80–150 €

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • 6 Monate ab Anmeldung zum Fahren (§ 29 FeV) — danach kein Fahren mehr; die Umschreibung bleibt aber möglich.Ländereinstufung: welcher Weg steht Ihnen offen?harte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Die zweite Schlüsselgröße sind sechs Monate. Nach § 29 FeV gilt der ausländische Führerschein ein halbes Jahr ab der Anmeldung des Wohnsitzes, danach darf nicht mehr gefahren werden. Die Umschreibung selbst verfällt dabei nicht: Für Anlage-11-Staaten bleibt sie auch später prüfungsfrei möglich. Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde sind in Ballungsräumen aber sechs bis zehn Wochen im Voraus vergeben — die Suche beginnt deshalb sofort, nicht im letzten Monat.

Während der Wartezeit lässt sich ein Teil der Schritte parallel und ohne Behörde erledigen. Eine Übersetzung braucht, wessen Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist: Der ADAC nimmt 50–80 €, vereidigte Übersetzer 30–120 €. Der Sehtest beim Optiker kostet 6–15 € und gilt zwei Jahre. Die Verwaltungsgebühr für die Umschreibung liegt bei 30–50 €, die fertige Karte kommt zwei bis sechs Wochen nach dem Termin.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Wie lange dauert der gesamte Weg?

Bei direkter Umschreibung sechs bis zehn Wochen Terminwartezeit in Großstädten plus zwei bis sechs Wochen für die Kartenherstellung. Sind Prüfungen nötig, rechnet man in Monaten: Vom Antrag bis zum ersten Prüftermin vergehen üblicherweise zwei bis vier Monate, weil die Behörde erst den Prüfauftrag erteilt und an TÜV oder DEKRA weiterleitet.

Womit anfangen, um kein Geld zu verschwenden?

Mit der Prüfung des Ausstellungslandes anhand der Anlage 11 FeV und der Bestätigung des Verfahrens bei der eigenen Behörde. Genau das entscheidet, ob der Weg kurz oder prüfungspflichtig ist — und damit, ob die Umschreibung einige Dutzend oder mehrere hundert Euro kostet. Erst danach lohnen Übersetzung und Terminbuchung.

Was kostet das Ganze?

Direkte Umschreibung: Gebühr 30–50 €, Übersetzung 30–120 € je nach Anbieter, Sehtest 6–15 €. Der prüfungspflichtige Weg legt den Erste-Hilfe-Kurs mit 25–40 €, Fahrstunden zu 50–80 € je Einheit, die Theorieprüfung mit 22–26 € und die praktische Prüfung mit 100–120 € plus 80–150 € Begleitgebühr des Fahrlehrers dazu.

Was tun, während man auf den Termin wartet?

Alles erledigen, was nicht von der Behörde abhängt. Die Übersetzung des Führerscheins, den Sehtest — aber wegen der Zweijahresfrist nicht zu früh. Auf dem langen Weg zusätzlich den Erste-Hilfe-Kurs, der an einem Tag stattfindet, und eine Schnupperstunde in der Fahrschule, damit der Fahrlehrer den tatsächlichen Übungsbedarf einschätzen kann.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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