ROUTE
Führerschein umschreiben
✓ Geprüft: 15.8.2026
Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins beginnt mit einer Frage, an der Kosten und Dauer hängen: Sind Prüfungen nötig oder nicht? Führerscheine aus EU und EWR sowie aus den Staaten der Anlage 11 FeV werden prüfungsfrei umgeschrieben. Für alle übrigen Länder ist der Weg länger: Erste-Hilfe-Kurs, Fahrschule, Theorie und Praxis. Diese Liste prüft man, bevor Geld für Übersetzungen und Termine ausgegeben wird.
Route auf Sie zuschneiden
Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.
Müssen Sie Prüfungen ablegen? Das hängt davon ab, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
KOSTEN UND FRISTEN
Wofür auf dieser Route gezahlt wird
- ADAC-ÜbersetzungsdienstStandardisiertes Format, bundesweit von allen Behörden anerkannt50–80 €
- Vereidigter ÜbersetzerAbhängig von Sprachkombination, Umfang und Region30–120 €
- Sehtest beim AugenoptikerBei einigen Optikern auch kostenlos, insbesondere in Kombination mit Brillenberatung6–15 €
- VerwaltungsgebührVariiert je nach Bundesland und Kommunalverwaltung30–50 €
- Erste-Hilfe-Kurs (9 UE)ADAC: ca. 35 €; DRK und Johanniter oft günstiger; Preise variieren regional25–40 €
- Probefahrt (1–2 Fahrstunden)Zur Beurteilung des Fahrvermögens; Kosten je nach Fahrschule und Region50–160 €
- Fahrstunde (45 Minuten)Erfahrene Fahrer benötigen in der Regel 3–8 Stunden; bei unsicherem Fahrkönnen mehr50–80 €
- TheorieprüfungsgebührGesetzlich geregelt; Abweichungen je nach Prüfstelle möglich22–26 €
- Prüfgebühr TÜV/DEKRAFür die Prüferleistung; wird üblicherweise über die Fahrschule abgerechnet100–120 €
- Fahrlehrer-Begleitgebühr (Prüfungstag)Fahrlehrer berechnet Anwesenheit und Fahrzeugnutzung separat80–150 €
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- 6 Monate ab Anmeldung zum Fahren (§ 29 FeV) — danach kein Fahren mehr; die Umschreibung bleibt aber möglich.Ländereinstufung: welcher Weg steht Ihnen offen?harte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Die zweite Schlüsselgröße sind sechs Monate. Nach § 29 FeV gilt der ausländische Führerschein ein halbes Jahr ab der Anmeldung des Wohnsitzes, danach darf nicht mehr gefahren werden. Die Umschreibung selbst verfällt dabei nicht: Für Anlage-11-Staaten bleibt sie auch später prüfungsfrei möglich. Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde sind in Ballungsräumen aber sechs bis zehn Wochen im Voraus vergeben — die Suche beginnt deshalb sofort, nicht im letzten Monat.
Während der Wartezeit lässt sich ein Teil der Schritte parallel und ohne Behörde erledigen. Eine Übersetzung braucht, wessen Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist: Der ADAC nimmt 50–80 €, vereidigte Übersetzer 30–120 €. Der Sehtest beim Optiker kostet 6–15 € und gilt zwei Jahre. Die Verwaltungsgebühr für die Umschreibung liegt bei 30–50 €, die fertige Karte kommt zwei bis sechs Wochen nach dem Termin.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Ausländischer Führerschein (Original)
- Beglaubigte Übersetzung (ADAC oder vereidigter Übersetzer)
- Sehtestbescheinigung (Originalformular mit Stempel)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35×45 mm)
- Beglaubigte Übersetzung (sofern nicht in lateinischer Schrift)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antrag auf Umschreibung (Formular der Fahrerlaubnisbehörde)
- Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes (Meldebescheinigung)
- Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe (Original)
- Fahrschülerausweis
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (für Fahrerlaubnisbehörde)
- Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins (sofern nicht lateinische Schrift)
- Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe
- Fahrschülerausweis oder Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Meldebescheinigung oder Wohnsitznachweis
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Den Sehtest zu früh machen. Die Bescheinigung gilt zwei Jahre, und bei langer Terminwartezeit läuft sie ausgerechnet zum Einreichungstermin ab.
- Auf den Termin warten und sonst nichts tun. Übersetzung, Sehtest und auf dem langen Weg auch Erste-Hilfe-Kurs und Fahrschulanmeldung hängen nicht von der Behörde ab und laufen parallel.
- Den internationalen Führerschein für eine Fristverlängerung halten. Er ersetzt die Umschreibung nicht und verlängert die Sechsmonatsfrist nicht — die eigene Konstellation klärt man vorab bei der Behörde.
- Die Unterlagenliste vor dem Termin nicht bestätigen lassen. Manche Ämter haben eigene Anforderungen, die nicht auf der Website stehen; ein Anruf zwei bis drei Tage vorher spart einen kompletten Termin.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Wie lange dauert der gesamte Weg?▾
Bei direkter Umschreibung sechs bis zehn Wochen Terminwartezeit in Großstädten plus zwei bis sechs Wochen für die Kartenherstellung. Sind Prüfungen nötig, rechnet man in Monaten: Vom Antrag bis zum ersten Prüftermin vergehen üblicherweise zwei bis vier Monate, weil die Behörde erst den Prüfauftrag erteilt und an TÜV oder DEKRA weiterleitet.
Womit anfangen, um kein Geld zu verschwenden?▾
Mit der Prüfung des Ausstellungslandes anhand der Anlage 11 FeV und der Bestätigung des Verfahrens bei der eigenen Behörde. Genau das entscheidet, ob der Weg kurz oder prüfungspflichtig ist — und damit, ob die Umschreibung einige Dutzend oder mehrere hundert Euro kostet. Erst danach lohnen Übersetzung und Terminbuchung.
Was kostet das Ganze?▾
Direkte Umschreibung: Gebühr 30–50 €, Übersetzung 30–120 € je nach Anbieter, Sehtest 6–15 €. Der prüfungspflichtige Weg legt den Erste-Hilfe-Kurs mit 25–40 €, Fahrstunden zu 50–80 € je Einheit, die Theorieprüfung mit 22–26 € und die praktische Prüfung mit 100–120 € plus 80–150 € Begleitgebühr des Fahrlehrers dazu.
Was tun, während man auf den Termin wartet?▾
Alles erledigen, was nicht von der Behörde abhängt. Die Übersetzung des Führerscheins, den Sehtest — aber wegen der Zweijahresfrist nicht zu früh. Auf dem langen Weg zusätzlich den Erste-Hilfe-Kurs, der an einem Tag stattfindet, und eine Schnupperstunde in der Fahrschule, damit der Fahrlehrer den tatsächlichen Übungsbedarf einschätzen kann.