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SCHRITT

Antrag und Prüfauftrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

Vor den Prüfungen müssen alle Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Nach Prüfung stellt die Behörde einen Prüfauftrag an TÜV/DEKRA aus — erst dann dürfen Theorie und Praxis abgelegt werden.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Fahrerlaubnisbehörde / Straßenverkehrsamt

Kommunale Behörde

Die Führerscheinstelle gehört zum Landratsamt oder zur Stadtverwaltung. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.

DOKUMENTE 8
KOSTEN

Das Tor zu den Prüfungen

Der Prüfauftrag ist das zentrale Dokument, das Theorie- und Fahrprüfung erst ermöglicht. Ohne ihn kann TÜV/DEKRA keine Prüfung durchführen — unabhängig davon, wie gut Sie vorbereitet sind.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei diesem Termin, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Sehtest aktuell, Erste Hilfe nachgewiesen, Fahrschule aktiv, Identität gesichert, Wohnsitz in Deutschland. Erst nach positivem Bescheid geht der Prüfauftrag an die Prüfstelle.

Vollständigkeit ist entscheidend

Ein fehlender Fahrschülerausweis, eine abgelaufene Sehtestbescheinigung oder ein fehlendes Lichtbild — und der Termin ist verloren. Die Behörde nimmt keine unvollständigen Anträge an und setzt in der Regel keinen Ersatztermin für denselben Tag an.

Wartezeit sinnvoll nutzen

Zwischen Antragstellung und erstem Prüftermin liegen häufig 2–4 Monate. Nutzen Sie diese Zeit intensiv: Theoriefragen im offiziellen Katalog üben, Fahrstunden gezielt auf Prüfungsanforderungen ausrichten, potenzielle Schwachstellen (Autobahn, Parken, Kreuzungsregeln) wiederholen.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Rufen Sie 2–3 Tage vor dem Termin nochmals bei der Behörde an und lassen Sie die Unterlagenliste bestätigen. Manche Ämter haben behördenspezifische Anforderungen, die auf der Website nicht vollständig aufgeführt sind.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die Wartezeit auf den Prüftermin ist wertvolle Vorbereitungszeit — nutzen Sie sie. Wer diese Monate konsequent übt, hat die besten Chancen beim ersten Anlauf zu bestehen und spart sich den zweiten Prüfauftrag mit erneuter Gebühr.


HÄUFIGE FRAGEN

Warum kann ich Prüfungstermine nicht direkt bei TÜV/DEKRA buchen?

Das deutsche Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass die Zulassung zur Prüfung durch die Verwaltungsbehörde erfolgt — nicht durch den Prüfer selbst. Die Behörde prüft zunächst alle Voraussetzungen und erteilt dann TÜV/DEKRA einen Prüfauftrag. Direkte Buchungen ohne Prüfauftrag sind nicht möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert erheblich: In kleineren Städten oft 1–2 Wochen, in Großstädten bis zu 4–6 Wochen. TÜV/DEKRA vergibt danach Prüftermine mit weiterer Vorlaufzeit von 2–6 Wochen. Planen Sie insgesamt 2–4 Monate von der Antragstellung bis zum ersten Prüftermin ein.

Was passiert, wenn ein Dokument fehlt oder nicht akzeptiert wird?

Die Behörde nimmt den unvollständigen Antrag nicht an — der Termin wäre verloren. Überprüfen Sie die Unterlagen vorab anhand der behördenspezifischen Checkliste (oft auf der Website des Straßenverkehrsamts verfügbar) und rufen Sie im Zweifel vor dem Termin an.

Wird der ausländische Führerschein bereits jetzt eingezogen?

Ja, in der Regel. Die Behörde zieht den Originalführerschein bei Antragstellung ein. Für die Zwischenzeit (bis zur Prüfung und Aushändigung des deutschen Führerscheins) erhalten Sie eine vorläufige Fahrberechtigung.

Was passiert nach dem Prüfauftrag?

TÜV/DEKRA erhält den Prüfauftrag von der Behörde und nimmt Kontakt mit Ihnen auf — per Post oder Telefon — um Termine für Theorie- und Fahrprüfung zu vereinbaren. Dieser Prozess dauert in der Regel 2–4 Wochen.

OFFIZIELLE QUELLEN

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