ROUTE
Familiennachzug
Wer das Recht hat, Wohnraum- und Einkommensanforderungen, die A1-Ausnahmen (Blaue Karte!), der Botschaftsmarathon — und die ersten Schritte danach.
✓ Geprüft: 15.8.2026
Familiennachzug besteht aus zwei Verfahren, die aufeinander zulaufen: Wer bereits in Deutschland ist, weist nach, dass er die Angehörigen aufnehmen kann, und die Angehörigen selbst reichen bei der Botschaft ihres Landes ein. Synchronisieren müssen Sie beides — und genau die fehlende Abstimmung verlängert die Dauer am häufigsten.
› Mehr über diese Route
Die Route aus drei Schritten führt durch alles: wer zu wem ziehen darf und welche Anforderungen an Wohnraum und Einkommen des Aufnehmenden gestellt werden, den Visummarathon mit Apostillen und beeidigten Übersetzungen, und schließlich die ersten Schritte der Familie nach der Ankunft.
Gesondert behandelt die Route die Sprachanforderung an den Ehegatten und die Ausnahmen davon. Es sind mehr, als gemeinhin angenommen: Für einzelne Gruppen, darunter Inhaber der Blauen Karte, entfällt der Sprachnachweis vollständig — das gehört geprüft, bevor Kurse gebucht werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Heirats-/Geburtsurkunde (Apostille + Übersetzung)
- A1-Zertifikat (falls nötig)
- Pässe
- Unterlagen des Stammberechtigten: Titel, Einkommen, Miete
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Bei der Botschaft beginnen, ohne Wohnraum und Einkommen geklärt zu haben. Diese Anforderungen werden in Deutschland geprüft, ohne sie stockt das Visumverfahren.
- Urkunden ohne Apostille beschaffen. Heirats- und Geburtsurkunden werden fast immer mit Apostille und beeidigter Übersetzung verlangt — eigene Wochen in zwei Ländern.
- Auf die Sprachprüfung lernen, ohne die Ausnahmen zu prüfen. Für mehrere Aufenthaltsgrundlagen entfällt der Nachweis, und Monate der Vorbereitung waren umsonst.
- Annehmen, mit der Ankunft sei es erledigt. Anmeldung, Versicherung, Aufenthaltstitel und Schule für die Kinder bilden eine eigene Kette mit eigenen Fristen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Wer darf die Familie nachholen?▾
Der Kreis hängt vom eigenen Aufenthaltstitel ab: Bei Arbeitstiteln, der Blauen Karte und der Niederlassungserlaubnis sind die Möglichkeiten weiter. Es geht in der Regel um Ehegatten und minderjährige Kinder; für andere Verwandte gelten deutlich strengere Voraussetzungen.
Welche Anforderungen gelten für Wohnraum und Einkommen?▾
Die Behörde prüft, ob der Wohnraum für alle Familienmitglieder ausreichend ist und der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert ist. Die konkreten Maßstäbe hängen von Stadt und Familiengröße ab und gehören vorab bei der eigenen Behörde erfragt.
Ist Deutsch für den Ehegatten Pflicht?▾
Häufig ja auf einfachem Niveau, es gibt aber viele Ausnahmen: Sie knüpfen an die Aufenthaltsgrundlage des Aufnehmenden, die Staatsangehörigkeit, den Gesundheitszustand und die Qualifikation an. Bei der Blauen Karte entfällt der Sprachnachweis des Ehegatten in der Regel.
Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?▾
Die größten Zeitfresser sind der Termin bei der Botschaft, die Beschaffung der Urkunden mit Apostillen und Übersetzungen sowie die Bearbeitung. Zu rechnen ist in Monaten, und mit dem Sammeln der Papiere beginnt man lange vor der Terminbuchung.