Deutschland Kompass
← Zur Startseite

ROUTE

Kindesunterhalt nach der Trennung

Wie die Höhe bestimmt wird, die kostenlose Beistandschaft des Jugendamts, Anpassung bei Alter und Einkommen — und warum Umgang und Geld getrennt bleiben.

✓ Geprüft: 1.8.2026

Kindesunterhalt nach der Trennung ist im Grundsatz einfach und im Detail anspruchsvoll: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet in Geld, der andere durch Betreuung. Die Pflicht knüpft an die Verwandtschaft an, nicht an Ehe oder Staatsangehörigkeit — für unverheiratete Paare gilt dasselbe.

  1. 1

    SCHRITT

    Wer wem schuldet: Kindesunterhalt nach der Trennung

    Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt; der andere leistet durch Betreuung. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren.

  2. 2

    SCHRITT

    Das Jugendamt hilft kostenlos: Beistandschaft

    Der betreuende Elternteil kann das Jugendamt mit der Unterhaltssache beauftragen — Höhe feststellen, Titel schaffen, beitreiben. Das ist kostenfrei und braucht keinen Anwalt.

  3. 3

    SCHRITT

    Anpassung: Einkommen, Alter, neue Verpflichtungen

    Ein festgesetzter Betrag gilt nicht ewig. Er ändert sich beim Wechsel in die nächste Altersstufe, bei verändertem Einkommen und bei neuen Unterhaltspflichten.

  4. 4

    SCHRITT

    Umgang: ein Recht unabhängig vom Geld

    Umgangsrecht und Unterhaltspflicht bestehen unabhängig voneinander. Keine Seite darf sie verknüpfen, auch wenn beide es versuchen.

Mehr über diese Route

Die Route aus vier Schritten führt durch alles: wie die Höhe bestimmt wird und warum Zahlen nur aus der aktuellen Tabelle stammen dürfen, die kostenlose Beistandschaft des Jugendamts, die Anpassung bei Alter und Einkommen und schließlich der Umgang — die Frage, die ständig mit dem Geld vermischt wird.

Das Nützlichste ist zugleich das am wenigsten Bekannte: Das Jugendamt übernimmt auf Antrag die Unterhaltssache vollständig — es berechnet, wirkt auf einen Titel hin und betreibt die Forderung. Kostenfrei, ohne Anwalt und ohne die elterliche Sorge zu berühren.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Hängt die Zahlungspflicht davon ab, ob die Eltern verheiratet waren?

Nein, sie knüpft an die Verwandtschaft an, nicht an den Familienstand. Für unverheiratete Paare gilt dasselbe; unterschiedlich ist nur, wie die Vaterschaft festgestellt wird, wenn sie nicht anerkannt wurde.

Wie findet man die richtige Höhe?

Das Gesetz gibt einen nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalt vor, die Praxis arbeitet mit einer Tabelle, die das Nettoeinkommen des Zahlenden einem Betrag zuordnet. Sie wird jährlich angepasst, Zahlen gehören deshalb aus der aktuellen Fassung.

Ist der Gang zum Jugendamt gefährlich für die elterliche Sorge?

Nein, diese Sorge ist verbreitet und unbegründet. Die Beistandschaft betrifft ausschließlich Unterhalt und Abstammung, die elterliche Sorge bleibt unberührt, und der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

Teilen