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SCHRITT

Das Jugendamt hilft kostenlos: Beistandschaft

Der betreuende Elternteil kann das Jugendamt mit der Unterhaltssache beauftragen — Höhe feststellen, Titel schaffen, beitreiben. Das ist kostenfrei und braucht keinen Anwalt.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Jugendamt

Kommunale Behörde

Kita-Gutschein, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt und Beistandschaft laufen über das Jugendamt Ihrer Stadt.

Das Nützlichste an diesem Thema ist zugleich das am wenigsten Bekannte: Die Beistandschaft des Jugendamts ist kostenlos, wird auf Antrag tätig und nimmt dem Elternteil die Verhandlung über Geld ab. Die elterliche Sorge berührt sie nicht.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich fürchtete, der Gang zum Jugendamt würde die andere Seite gegen mich aufbringen. Tatsächlich wurde das Gespräch ruhiger: Die Zahl nannte das Amt, nicht ich.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Errichten Sie den Titel auch dann, wenn gerade freiwillig gezahlt wird. Er stört nicht, solange alles gut läuft, und entscheidet alles, wenn es schlecht läuft.


HÄUFIGE FRAGEN

Was macht das Jugendamt in der Beistandschaft?

Auf Antrag des betreuenden Elternteils übernimmt es die Unterhaltssache: Es stellt bei Bedarf die Vaterschaft fest, berechnet die Höhe, wirkt auf einen Titel hin und betreibt die Forderung. Die Leistung ist kostenfrei.

Verliere ich dadurch Rechte am Kind?

Nein. Diese Sorge ist verbreitet und unbegründet: Die Beistandschaft betrifft nur Unterhalt und Abstammung. Die elterliche Sorge bleibt unberührt, und der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden.

Wozu braucht man einen Unterhaltstitel?

Weil ohne ihn keine Grundlage für die Zwangsvollstreckung besteht. Eine mündliche Absprache oder freiwillige Überweisungen enden in dem Moment, in dem das Verhältnis kippt. Der Titel lässt sich beim Jugendamt oder beim Notar kostenfrei beziehungsweise günstig errichten.

Was, wenn der andere Elternteil im Ausland lebt?

Eine Durchsetzung im Ausland ist möglich, läuft aber über ein eigenes internationales Verfahren und dauert länger. Der Weg beginnt trotzdem beim Jugendamt: Dort ist bekannt, welches Verfahren für welches Land in Betracht kommt.

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