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ROUTE

Einbürgerung

Einbürgerung nach aktuellem Recht: 5 Jahre (Ehepartner Deutscher: 3), B1, Test, Mehrstaatigkeit erlaubt — mit Prüfung Ihres Weges.

✓ Geprüft: 15.8.2026

Die Einbürgerung nach § 10 StAG verlangt fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt — seit 2025 ohne Ausnahmen, die verkürzte Variante wurde abgeschafft. Einen eigenen Weg haben Ehepartner deutscher Staatsangehöriger: § 9 StAG erlaubt den Antrag nach drei Jahren Aufenthalt, sofern die Ehe zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei Jahre besteht. Die übrigen Voraussetzungen bleiben davon unberührt.

Route auf Sie zuschneiden

Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.

Sind Sie mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet?

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    SCHRITT

    Einbürgerung: die Voraussetzungen (§ 10 StAG)

    Seit 2025 gilt die 5-Jahres-Frist; die Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren ist abgeschafft, kürzer geht es nur noch als Ehepartner (§ 9 StAG). Mehrstaatigkeit bleibt erlaubt.

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    SCHRITT

    Unterlagen und Einbürgerungstest

    Der Test: 33 Fragen aus einem offenen Katalog von 310, bestanden ab 17. Ausländische Urkunden nur mit vereidigter Übersetzung.

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    SCHRITT

    Antrag, Wartezeit und Urkunde

    Gebühr 255 € (Kinder: 51 €). Bearbeitung 6 Monate bis 2 Jahre. Am Ende steht die feierliche Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

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    SCHRITT

    Einbürgerung als Ehepartner deutscher Staatsangehöriger

    Ehepartner von Deutschen werden früher eingebürgert: 3 Jahre Aufenthalt bei 2 Jahren Ehe (§ 9 StAG). Die übrigen Voraussetzungen gelten unverändert.

KOSTEN UND FRISTEN

Wofür auf dieser Route gezahlt wird

  • Einbürgerungstest25 €
  • Einbürgerung, Erwachsene§ 38 StAG255 €
  • Kind (Miteinbürgerung)§ 38 Abs. 2 StAG: ermäßigt nur, wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat51 €

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Inhaltlich sind es drei Anforderungen: Deutsch auf B1-Niveau, der bestandene Einbürgerungstest und ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen, mit den gesetzlich geregelten Ausnahmen. Der Test besteht aus 33 Fragen aus einem offenen Katalog von 310, bestanden ist er ab 17 richtigen Antworten und kostet an der VHS 25 €. Ein bereits bestandener Test Leben in Deutschland wird angerechnet.

Den Zeitplan bestimmt allerdings nicht der deutsche, sondern der ausländische Teil. Urkunden aus dem Herkunftsland brauchen Apostille und vereidigte Übersetzung, und das dauert Monate, während deutsche Nachweise in Tagen vorliegen. Die Gebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € je Kind, die Bearbeitung sechs Monate bis zwei Jahre je nach Bundesland und Auslastung. Mehrstaatigkeit lässt das deutsche Recht inzwischen zu.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Wie lange dauert der gesamte Weg?

Zwei ungleiche Teile. Die Vorbereitung hängt an den ausländischen Urkunden: Apostille und vereidigte Übersetzung brauchen Monate. Die Bearbeitung selbst dauert je nach Bundesland sechs Monate bis zwei Jahre — in Großstädten eher am oberen Ende, in kleineren Städten deutlich schneller.

Bis zur Frist ist noch etwa ein Jahr — was lässt sich jetzt erledigen?

Drei Dinge, keines davon an das Antragsdatum gebunden. B1 ablegen, falls das Zertifikat fehlt. Den Test machen — er läuft nicht ab. Und Apostillen samt vereidigten Übersetzungen der Urkunden aus dem Herkunftsland bestellen: Sie entscheiden, wann Sie realistisch einreichen können.

Was kostet die Einbürgerung?

Die Gebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € je miteingebürgertem Kind. Dazu kommen 25 € für den Test sowie die Kosten für Apostillen und vereidigte Übersetzungen, die vom Herkunftsland und der Zahl der Urkunden abhängen und die Gebühr durchaus erreichen können.

Die Einbürgerungsurkunde ist da — was jetzt?

Sofort Reisepass und Personalausweis beantragen und den bisherigen Aufenthaltstitel abgeben. Separat lohnt der Blick auf die Regeln des Herkunftslandes: Das deutsche Recht lässt Mehrstaatigkeit zu, Ihr Herkunftsstaat kann eigene Bedingungen haben — und davon erfährt man besser vor der Feier als danach.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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