Deutschland Kompass
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SCHRITT

Die Erklärung bei der Behörde abgeben

Unterschrieben wird persönlich bei der Ausländerbehörde am eigenen Wohnort. Das Original bekommen Sie ausgehändigt und schicken es dem Gast, der es mit dem Visumantrag einreicht.

✓ Geprüft: 17.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Ausländerbehörde (ABH)

Kommunale Behörde

Zuständig ist die Ausländerbehörde an Ihrer Meldeadresse. PLZ eingeben — wir zeigen Ihre.

KOSTEN

Das Dokument selbst ist schnell erstellt, unterschrieben wird aber persönlich und bei der eigenen Behörde. Danach reist das Original zum Gast: ohne es lässt sich der Visumantrag nicht stellen, mit ihm ist die Finanzierung der Reise geklärt.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich hatte die Erklärung drei Monate vor der Reise geholt, die Botschaft wollte eine aktuellere. Den Zeitpunkt mit dem Gast abzustimmen ist billiger als das Dokument zweimal zu machen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Übernehmen Sie die Daten des Gastes buchstabengetreu aus dem Passscan. Ein zusätzlicher Buchstabe im Namen schickt das ganze Paket zurück.

Nützliche Tools

  • Lingoking documents

    Beglaubigte Übersetzungen für Behörden: Scan hochladen, die Übersetzung kommt per Post.


HÄUFIGE FRAGEN

Wo wird die Erklärung abgegeben?

Bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladenden — nicht dort, wo der Gast wohnen wird, und nicht in der Botschaft. Manche Städte arbeiten nur mit Termin, und darauf wartet man Wochen.

Welche Daten des Gastes werden gebraucht?

Vollständiger Name wie im Reisepass, Geburtsdatum, Passnummer, Anschrift und geplanter Reisezeitraum. Ein Schreibfehler im Namen führt später zur Zurückweisung, deshalb die Daten am besten aus dem Passscan übertragen.

Wie lange ist das Dokument gültig?

Zwischen Ausstellung und Visumerteilung sollen nach Auskunft des Auswärtigen Amts höchstens sechs Monate liegen — danach wird in der Regel eine neue Erklärung verlangt, weil sich die finanziellen Verhältnisse geändert haben können. Sehr früh ausstellen zu lassen bringt also nichts außer einer zweiten Gebühr.

Was kostet die Erklärung und geht sie auch elektronisch?

Die Anerkennung kostet 29 € nach § 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV. § 68 Abs. 2 AufenthG lässt die Erklärung inzwischen schriftlich ODER elektronisch zu; ob Ihre Ausländerbehörde den elektronischen Weg tatsächlich anbietet, ist eine andere Frage — die meisten verlangen weiterhin das persönliche Erscheinen, weil die Unterschrift beglaubigt und die Bonität geprüft wird.

Garantiert die Erklärung das Visum?

Nein. Sie klärt nur die Finanzierung. Die Visastelle bewertet zusätzlich Reisezweck, Bindungen im Heimatland und Rückkehrbereitschaft — eine Ablehnung aus diesen Gründen ist auch bei tadelloser Erklärung möglich.

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