Deutschland Kompass
↰ Krankengeld und Lohnfortzahlung
SCHRITT

Krankschreibung: Die ersten 6 Wochen

Entgeltfortzahlung: der Arbeitgeber zahlt volles Gehalt. Ihre Pflichten: sofort melden und die AU rechtzeitig ausstellen lassen.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

Das deutsche System ist im Vergleich großzügig: volles Gehalt, keine Karenztage. Dafür ist es formal streng: die versäumte Sofortmeldung rechtfertigt eine Abmahnung, die verspätete AU einen Zahlungsstopp.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Dem Arbeitgeber am ersten Tag vor Schichtbeginn gemeldet — eine eigene Pflicht, unabhängig von der Bescheinigung. Die versäumte Meldung rechtfertigt eine Abmahnung, auch wenn die AU später vorliegt.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Der volle 6-Wochen-Anspruch entsteht nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit. Und: dieselbe Krankheit binnen 6 Monaten setzt den alten Zähler fort, statt neue 6 Wochen zu öffnen.


HÄUFIGE FRAGEN

Im Urlaub krank geworden — Tage weg?

AU-bescheinigte Krankheitstage werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Aus dem Ausland: Bescheinigung schicken und Arbeitgeber wie Kasse sofort informieren, sonst verfallen die Tage.

Darf der Arbeitgeber die Diagnose verlangen?

Nein. Er sieht nur Arbeitsunfähigkeit und Dauer — die Diagnose wird ihm in der eAU nicht übermittelt. Die Diagnose zu verlangen ist unzulässig.

Krank in den ersten 4 Wochen im neuen Job?

Vor 4 Wochen Betriebszugehörigkeit gibt es noch keine Entgeltfortzahlung — dann zahlt die Krankenkasse ab Tag 1 das Krankengeld. Ab Woche 5 übernimmt der Arbeitgeber die vollen 6 Wochen.

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