Das deutsche System ist im Vergleich großzügig: volles Gehalt, keine Karenztage. Dafür ist es formal streng: die versäumte Sofortmeldung rechtfertigt eine Abmahnung, die verspätete AU einen Zahlungsstopp.
Krankschreibung: Die ersten 6 Wochen
Entgeltfortzahlung: der Arbeitgeber zahlt volles Gehalt. Ihre Pflichten: sofort melden und die AU rechtzeitig ausstellen lassen.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Dem Arbeitgeber am ersten Tag vor Schichtbeginn gemeldet — eine eigene Pflicht, unabhängig von der Bescheinigung. Die versäumte Meldung rechtfertigt eine Abmahnung, auch wenn die AU später vorliegt.
Der volle 6-Wochen-Anspruch entsteht nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit. Und: dieselbe Krankheit binnen 6 Monaten setzt den alten Zähler fort, statt neue 6 Wochen zu öffnen.
HÄUFIGE FRAGEN
Im Urlaub krank geworden — Tage weg? ▾
AU-bescheinigte Krankheitstage werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Aus dem Ausland: Bescheinigung schicken und Arbeitgeber wie Kasse sofort informieren, sonst verfallen die Tage.
Darf der Arbeitgeber die Diagnose verlangen? ▾
Nein. Er sieht nur Arbeitsunfähigkeit und Dauer — die Diagnose wird ihm in der eAU nicht übermittelt. Die Diagnose zu verlangen ist unzulässig.
Krank in den ersten 4 Wochen im neuen Job? ▾
Vor 4 Wochen Betriebszugehörigkeit gibt es noch keine Entgeltfortzahlung — dann zahlt die Krankenkasse ab Tag 1 das Krankengeld. Ab Woche 5 übernimmt der Arbeitgeber die vollen 6 Wochen.