Das ist der Schritt, für den sich die ganze Formalität lohnt. Ein anerkannter Arbeitsunfall verschiebt Sie in ein anderes System: Die Geldleistung rechnet anders und fällt meist höher aus, und darüber hinaus gibt es Reha, Umschulung und bei bleibenden Folgen eine Rente.
Leistungen: warum das kein normales Krankengeld ist
Bei anerkanntem Arbeitsunfall zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung — und meist mehr. Den Unterschied bemerken nicht alle.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)
Öffentlich-rechtliche KörperschaftWelche BG zuständig ist, hängt von der Branche ab — ermitteln über das Portal der DGUV.
- Für Sie als Versicherte kostenlos
Behandlung, Reha und Verfahren trägt die Berufsgenossenschaft
- €Beiträge zur Unfallversicherung zahlt allein der Unternehmer
§ 150 Abs. 1 SGB VII — vom Lohn wird dafür nichts abgezogen
› Details und Tipps
Ich habe ein halbes Jahr normales Krankengeld bezogen und nicht gewusst, dass mir etwas anderes zusteht. Nachgerechnet wurde erst, nachdem ich selbst gefragt hatte.
Fragen Sie ausdrücklich nach Reha und Umschulung. Darüber wird nicht von selbst informiert, und genau das entscheidet, womit Sie danach arbeiten.
HÄUFIGE FRAGEN
Worin unterscheidet sich Verletztengeld vom Krankengeld? ▾
Es wird nach anderen Regeln berechnet und fällt in der Regel höher aus, weil eine breitere Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Gezahlt wird es von der Unfallversicherung, nicht von der Krankenkasse.
Ab wann wird es gezahlt? ▾
Üblicherweise nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Unfallversicherung, sofern der Fall als Arbeitsunfall anerkannt ist.
Was deckt dieses System sonst noch ab? ▾
Nicht nur Behandlung und Geldleistung: dazu gehören Rehabilitation, Hilfsmittel, bei Bedarf eine Umschulung in einen anderen Beruf und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente. Von diesen Rechten erfahren viele zu spät.
Werden Fahrtkosten zum Arzt erstattet? ▾
In der Regel ja, Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung des anerkannten Falls werden erstattet. Belege gehören von Anfang an gesammelt statt rückwirkend zusammengesucht.
Kostet mich die Meldung oder die Behandlung etwas? ▾
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung wird allein von den Unternehmern finanziert — § 150 Abs. 1 SGB VII bestimmt sie als die Beitragspflichtigen. Von Ihrem Lohn wird dafür kein Cent abgezogen, und Behandlung beim Durchgangsarzt, Reha und das Verfahren selbst kosten Sie nichts. Angst vor Kosten ist kein Grund, den Unfall nicht zu melden.