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SCHRITT

Leistungen: warum das kein normales Krankengeld ist

Bei anerkanntem Arbeitsunfall zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung — und meist mehr. Den Unterschied bemerken nicht alle.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)

Öffentlich-rechtliche Körperschaft

Welche BG zuständig ist, hängt von der Branche ab — ermitteln über das Portal der DGUV.

KOSTEN

Das ist der Schritt, für den sich die ganze Formalität lohnt. Ein anerkannter Arbeitsunfall verschiebt Sie in ein anderes System: Die Geldleistung rechnet anders und fällt meist höher aus, und darüber hinaus gibt es Reha, Umschulung und bei bleibenden Folgen eine Rente.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe ein halbes Jahr normales Krankengeld bezogen und nicht gewusst, dass mir etwas anderes zusteht. Nachgerechnet wurde erst, nachdem ich selbst gefragt hatte.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Fragen Sie ausdrücklich nach Reha und Umschulung. Darüber wird nicht von selbst informiert, und genau das entscheidet, womit Sie danach arbeiten.


HÄUFIGE FRAGEN

Worin unterscheidet sich Verletztengeld vom Krankengeld?

Es wird nach anderen Regeln berechnet und fällt in der Regel höher aus, weil eine breitere Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Gezahlt wird es von der Unfallversicherung, nicht von der Krankenkasse.

Ab wann wird es gezahlt?

Üblicherweise nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Unfallversicherung, sofern der Fall als Arbeitsunfall anerkannt ist.

Was deckt dieses System sonst noch ab?

Nicht nur Behandlung und Geldleistung: dazu gehören Rehabilitation, Hilfsmittel, bei Bedarf eine Umschulung in einen anderen Beruf und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente. Von diesen Rechten erfahren viele zu spät.

Werden Fahrtkosten zum Arzt erstattet?

In der Regel ja, Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung des anerkannten Falls werden erstattet. Belege gehören von Anfang an gesammelt statt rückwirkend zusammengesucht.

Kostet mich die Meldung oder die Behandlung etwas?

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung wird allein von den Unternehmern finanziert — § 150 Abs. 1 SGB VII bestimmt sie als die Beitragspflichtigen. Von Ihrem Lohn wird dafür kein Cent abgezogen, und Behandlung beim Durchgangsarzt, Reha und das Verfahren selbst kosten Sie nichts. Angst vor Kosten ist kein Grund, den Unfall nicht zu melden.

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