Was ist das und wann erledigen?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die den Vermieter vor Schäden oder Mietschulden schützt. Der Höchstbetrag ist gesetzlich geregelt (§ 551 BGB): nicht mehr als drei Nettokaltmieten. Die Zahlung erfolgt vor oder bei Einzug und kann auf drei Raten aufgeteilt werden.
Wo und was kostet es?
Zahlung per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters oder über ein spezielles Produkt: ein Mietkautionskonto (Ihr Konto, Ihr Geld) oder eine Mietkautionsbürgschaft anstelle von Bargeld.
Häufige Fehler
- Bargeld ohne Beleg. Überweisen Sie: Der Kontoauszug ist der einzige Nachweis, dass die Kaution geflossen ist.
- Mehr als drei Kaltmieten. Eine Forderung über die Grenze des § 551 BGB hinaus ist unwirksam — auch mit Unterschrift im Vertrag.
- Alles auf einmal zahlen, obwohl das Geld fehlt. Das Recht auf drei gleiche Raten steht Ihnen zu, der Vermieter kann es nicht verweigern.
- Nach dem Auszug abwarten. Kommt nach sechs Monaten weder Geld noch Erklärung, fordern Sie schriftlich mit Frist.
Alternative: Bürgschaft statt Barkaution
Bei der Mietkautionsbürgschaft bürgt eine Versicherung: Der Vermieter erhält dieselbe Sicherheit, Ihr Geld bleibt bei Ihnen. Anbieter sind unter anderem kautionsfrei.de↗ (Firma plusForta) und die Deutsche Kautionskasse↗ mit Moneyfix.
Entscheidend ist, wofür Sie zahlen. Der Beitrag ist ein Prozentsatz der Kautionssumme pro Jahr — marktüblich rund 4,5–7 % (kautionsfrei nennt 5,25 % jährlich, mindestens 50 €). Bei 1.500 € Kaution sind das etwa 79 € im Jahr, über drei Mietjahre rund 237 € — und dieses Geld ist endgültig weg. Die Barkaution kommt dagegen vollständig zurück; nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter sie verzinslich und getrennt anlegen, die Zinsen stehen Ihnen zu (auch wenn sie derzeit gering ausfallen).
Kurz: Die Bürgschaft löst das Problem „mir fehlen gerade 2.000 €“, nicht das Problem „das ist zu teuer“. Wer die Kaution aufbringen kann, fährt bar günstiger.