Der Rundfunkbeitrag ist die Pflichtabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: 18,36 € pro Monat und Wohnung — unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Melden Sie sich direkt nach Eingang der Meldebescheinigung an: Schulden entstehen automatisch rückwirkend, und Mahnschreiben werden an die gemeldete Adresse zugestellt.
Wo und was kostet es?
Registrierung online auf rundfunkbeitrag.de in 5 Minuten. Wer zu jemandem zieht, der für diese Wohnung bereits zahlt, teilt einfach dessen Beitragsnummer mit — kein doppelter Beitrag. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich (55,08 €) per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
Häufige Fehler
Beim Umzug eine neue Anmeldung statt einer Adressänderung vornehmen. Wer bereits eine Beitragsnummer hat, meldet beim Umzug einfach die neue Adresse dazu — statt eine zweite Anmeldung zu erstellen. Sonst droht eine Zeit lang doppelte Zahlung, bis der Beitragsservice die Datensätze zusammenführt.
Keine Zweitwohnungsbefreiung beantragen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 muss für eine Zweitwohnung kein Beitrag mehr gezahlt werden, wenn bereits für die Hauptwohnung gezahlt wird — relevant etwa für Studierende mit Zimmer am Studienort und Meldeadresse bei den Eltern. Die Befreiung greift aber nicht automatisch, sie muss beantragt werden.
Mahnschreiben als „GEZ-Betrug“ abtun. Der Ruf des Dienstes leidet zwar unter Phishing-Fälschungen, aber echte Post des Beitragsservice über tatsächliche Rückstände mündet in einen Festsetzungsbescheid und kann bis zur Kontopfändung führen.
Vergessen, sich bei vollständigem Auszug abzumelden. Wer etwa aus Deutschland wegzieht, zahlt weiter, bis er sich aktiv abmeldet — die Wohnung „schließt“ sich beim Beitragsservice nicht von selbst.
Beim Einzug nicht registriert, dachte „mach ich später“. Zwei Jahre später kam ein Mahnschreiben mit 440 € Rückstand plus Mahngebühren. Der Beitrag läuft ab Einzug — nicht erst ab Registrierung.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
In eine WG gezogen, der Vormieter sagte „ist alles bezahlt“. Er war ausgezogen und hatte sich nicht abgemeldet — die Schulden hingen an der Wohnung. Immer selbst registrieren und den Status auf rundfunkbeitrag.de prüfen.
HÄUFIGE FRAGEN
Muss ich den Beitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?▾
Ja. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Gerät. Smartphone, Laptop oder Tablet in Ihrer Wohnung gelten ebenfalls als Empfangsgeräte. Eine Befreiung gibt es nur für Empfänger bestimmter Sozialleistungen.
Was, wenn in unserer Wohnung bereits jemand den Beitrag zahlt?▾
Wenn Sie in einer Wohnung leben (gemeinsamer Mietvertrag, eine Eingangstür), zahlt nur eine Person. Wenn Sie ein separates Zimmer mit eigenem Mietvertrag haben (WG-Zimmer als eigene Wohnung), zahlen Sie selbst. Der rechtliche Status Ihres Vertrages ist entscheidend.
Wie beantrage ich eine Befreiung (Befreiung) vom Beitrag?▾
Berechtigt sind Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG oder Asylbewerberleistungen. Antrag auf rundfunkbeitrag.de stellen und Bewilligungsbescheid der Behörde beifügen. Die Befreiung gilt ab dem ersten Tag des Antragsmonats — für vergangene Monate gibt es keine Rückerstattung.