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Eigenbedarfskündigung

Begründung und Form prüfen, die echte Frist von drei, sechs oder neun Monaten berechnen, nach der Sozialklausel widersprechen und richtig ausziehen.

✓ Geprüft: 1.8.2026

Die Eigenbedarfskündigung ist praktisch der einzige Weg, auf dem ein deutscher Vermieter belegten Wohnraum frei bekommt, und das Gesetz knüpft ihn an Bedingungen. Das Schreiben muss eine konkrete Person und einen konkreten Grund nennen: Allgemeine Formeln genügen nicht, und nachgeschoben werden kann im Prozess nichts.

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    SCHRITT

    Das Schreiben prüfen: ohne Begründung unwirksam

    Der Vermieter muss im Schreiben eine konkrete Person und einen konkreten Bedarf nennen. Allgemeine Formeln vom Eigenbedarf genügen dem Gesetz nicht.

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    SCHRITT

    Fristen: drei, sechs oder neun Monate

    Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie in der Wohnung leben. Nach fünf und nach acht Jahren verlängert sie sich um jeweils drei Monate.

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    SCHRITT

    Widerspruch nach der Sozialklausel

    Auch bei formal einwandfreier Kündigung kann der Mieter widersprechen, wenn der Auszug eine besondere Härte bedeutet. Der Widerspruch erfolgt schriftlich und fristgebunden.

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    SCHRITT

    Wenn Sie ausziehen: was Sie verlangen können

    Auszuziehen heißt nicht, auf alles zu verzichten. Stellt sich der Eigenbedarf als vorgetäuscht heraus, kommt Schadensersatz in Betracht — daran denkt man besser vor dem Umzug.

Mehr über diese Route

Die Route aus vier Schritten geht der Reihe nach vor: das Schreiben auf Form und Begründung prüfen, die tatsächliche Kündigungsfrist berechnen, bei Härtegründen den Widerspruch nach der Sozialklausel einlegen und, wenn ausgezogen wird, so auszuziehen, dass spätere Ansprüche möglich bleiben.

Wichtig sofort zu verstehen: Ein solches Schreiben bedeutet nicht, in drei Monaten auf der Straße zu stehen. Die Frist hängt an der Wohndauer und reicht bei langer Mietzeit bis zu neun Monaten — und gerechnet wird häufiger zu Ihren Gunsten falsch.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Kann der Vermieter einfach zum Auszug auffordern?

Nein. Er braucht eine schriftliche Kündigung mit gesetzlichem Grund, beim Eigenbedarf mit benannter Person und konkretem Grund, warum gerade diese Wohnung gebraucht wird. Eine mündliche Bitte begründet keinerlei Auszugspflicht.

Wie viel Zeit bleibt für den Umzug?

Die Grundfrist beträgt drei Monate, sie verlängert sich um drei nach fünf Jahren und um weitere drei nach acht Jahren Wohndauer. Bei langer Mietzeit geht es um sechs oder neun Monate — nachrechnen lohnt am ersten Tag.

Was bewirkt der Widerspruch nach der Sozialklausel?

Nicht die Aufhebung der Kündigung, sondern die Fortsetzung des Mietverhältnisses, befristet oder unbefristet. Grundlage sind Härteumstände wie Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder sehr lange Mietdauer zusammen mit nachgewiesen fehlendem Ersatzwohnraum.

Was, wenn niemand einzieht?

Dann kann vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegen und Schadensersatz in Betracht kommen: Umzugskosten, Maklerprovision, Mietdifferenz. Darlegen muss das der frühere Mieter, deshalb gehören Schreiben, Schriftwechsel und Belege beim Auszug gesichert.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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