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SCHRITT

Braucht Ihr Gast überhaupt ein Visum?

Die Frage, die alles andere entscheidet. Wer visumfrei einreisen darf, braucht in der Regel gar keine Verpflichtungserklärung — und spart sich Termin, Gebühr und Haftung.

✓ Geprüft: 17.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Deutsche Auslandsvertretung (Botschaft / Generalkonsulat)

federal

Das Visum erteilt die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat im Wohnsitzstaat des GASTES, nicht eine Behörde in Deutschland. Termine nur nach Vereinbarung, Wartezeiten teils Monate.

Diese Route beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit einer Frage, die über alles Weitere entscheidet: Braucht Ihr Gast für den Besuch überhaupt ein Visum?

Denn die Verpflichtungserklärung ist kein Einladungsritual, sondern ein Baustein des Visumverfahrens. Wo kein Visum beantragt wird, wird sie in aller Regel auch nicht gebraucht — und mit ihr entfallen Behördentermin, Gebühr und eine Haftung, die fünf Jahre trägt.

Was die Antwort bestimmt

Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit des Gastes, nicht sein Wohnland und nicht Ihr Status in Deutschland. Ein ukrainischer Staatsangehöriger mit biometrischem Pass reist visumfrei ein, auch wenn er seit Jahren in einem visumpflichtigen Land lebt.

Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage je 180 Tage gelten die Einreisevoraussetzungen aus Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/399: gültiges Reisedokument, Visum nur soweit vorgeschrieben, Beleg für Zweck und Umstände des Aufenthalts, ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, kein Eintrag im SIS.

Braucht Ihr Gast ein Visum? Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit, nicht das Wohnland.

Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich hatte schon den Termin bei der Ausländerbehörde und die Gehaltsabrechnungen zusammen, als meine Schwester beiläufig sagte, ihr Pass sei biometrisch. Der ganze Vorgang war damit hinfällig — sie kam ohne Visum. Erst die Staatsangehörigkeit prüfen, dann alles andere.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die 90 Tage rechne ich immer rückwärts vom geplanten Abreisetag, nicht vorwärts vom Ankunftstag. Ein Kurztrip nach Polen im Januar hat bei uns die Sommerplanung um zwei Wochen verkürzt — gezählt wird der ganze Schengen-Raum.


HÄUFIGE FRAGEN

Wer darf ohne Visum zu Besuch kommen?

Das hängt allein an der Staatsangehörigkeit, nicht am Wohnort. Für unsere Leserschaft am wichtigsten: Ukraine, Georgien, Moldau und Serbien sind visumfrei — bei Georgien, Moldau und Serbien allerdings nur mit biometrischem Pass. Visumpflichtig sind unter anderem Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und die Türkei. Die verbindliche Liste führt das Auswärtige Amt und ändert sie gelegentlich, deshalb vor der Planung dort nachsehen.

Was heißt „90 Tage je 180 Tage“ genau?

Es ist ein gleitendes Fenster, kein Kalenderjahr: An jedem Tag der Reise wird zurückgerechnet, wie viele Tage in den vorangegangenen 180 Tagen bereits im Schengen-Raum verbracht wurden. Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten zählen mit. Wer im Frühjahr sechs Wochen in Italien war, hat für den Besuch in Deutschland entsprechend weniger übrig.

Darf mein visumfreier Gast hier arbeiten?

Nein. Die Befreiung gilt für Besuch und Tourismus; eine Erwerbstätigkeit ist damit nicht erlaubt. Wer arbeiten will, braucht einen eigenen Aufenthaltstitel — das ist ein anderer Weg und nicht Gegenstand dieser Route.

Der Gast ist visumfrei — bringt eine Verpflichtungserklärung trotzdem etwas?

Nötig ist sie nicht. Sie kann aber freiwillig helfen: Nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/399 lassen sich die erforderlichen Mittel unter anderem durch Bürgschaften nachweisen. Wer damit rechnet, dass an der Grenze nach der Finanzierung gefragt wird, kann sie also einsetzen — mit voller Haftung als Preis. Für die meisten Besuche ist das übertrieben.

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