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Besuch ohne Visum: was wirklich gebraucht wird

Ohne Visum entfällt die Verpflichtungserklärung. Übrig bleiben drei Dinge: Beleg für Zweck und Mittel, eine freiwillige, aber dringend empfohlene Reisekrankenversicherung und das Zählen der 90 Tage.

✓ Geprüft: 17.8.2026

WAS ZU TUN

Ihr Gast darf ohne Visum einreisen — damit ist die Verpflichtungserklärung vom Tisch. Kein Behördentermin, keine Gebühr, keine Haftung über fünf Jahre.

Was stattdessen zählt, ist kleiner, aber nicht nichts.

Die drei Dinge, die bleiben

Beleg für Zweck und Mittel. Artikel 6 verlangt beides weiterhin, nur eben nicht in Formularform. In der Praxis reichen Rückflugticket, Adresse der Unterkunft und ausreichende Mittel des Gastes.

Versicherung — freiwillig, aber der teuerste Verzicht. Sie ist bei visumfreier Einreise keine Voraussetzung. Fehlt sie, zahlt der Gast jede Behandlung aus eigener Tasche.

Die Tage zählen. 90 Tage je 180 Tage, gleitend und über alle Schengen-Staaten zusammen.

Was Sie NICHT unterschreiben sollten

Manche Familien holen „für alle Fälle“ trotzdem eine förmliche Verpflichtungserklärung. Das ist meist ein schlechter Tausch: Sie kostet 29 €, gilt nur ein halbes Jahr — und begründet eine Haftung, die fünf Jahre trägt. Für einen dreiwöchigen Besuch ohne Visumverfahren lohnt das praktisch nie.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Meine Mutter kam visumfrei und ohne Versicherung — bis zum Sturz auf der Treppe ging das gut. Die Klinik schrieb die Rechnung ihr, nicht mir: unterschrieben hatte ich nichts. Bezahlt haben wir sie trotzdem gemeinsam, nur eben ohne Versicherung dahinter.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich schicke immer ein einseitiges Einladungsschreiben mit Adresse und Reisezeitraum mit, obwohl es niemand verlangt. Am Schalter beantwortet es die Frage nach dem Zweck der Reise in fünf Sekunden statt in fünf Minuten.


HÄUFIGE FRAGEN

Muss der Gast eine Reisekrankenversicherung haben?

Gesetzlich nein — anders als beim Visum. Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 zählt die Einreisevoraussetzungen abschließend auf, und eine Versicherung steht nicht darunter. Praktisch ist der Verzicht trotzdem riskant: Ohne Versicherung trägt der Gast jede Behandlung selbst, und eine Notaufnahme mit stationärem Aufenthalt erreicht schnell vierstellige Beträge. Sie selbst haften dafür nicht — Sie haben ja nichts unterschrieben.

Welches Schreiben soll ich meinem Gast schicken?

Ein formloses Einladungsschreiben genügt: Ihr Name und Ihre Anschrift, Name und Geburtsdatum des Gastes, Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnis, Reisezeitraum, Unterkunft und die Angabe, wer die Kosten trägt. Das ist ein privates Schreiben ohne Behördenstempel — es begründet keine Haftung und ist von der förmlichen Verpflichtungserklärung streng zu unterscheiden.

Kann man an der Grenze trotzdem zurückgewiesen werden?

Ja. Visumfreiheit ist kein Einreiserecht: Die Grenzbeamten prüfen die Voraussetzungen aus Artikel 6 weiterhin, also Zweck, Umstände und Mittel des Aufenthalts. Wer ohne Rückflugticket, ohne Geld und ohne Angabe einer Unterkunft ankommt, kann abgewiesen werden. Deshalb sind Einladungsschreiben, Buchung und Nachweis der Mittel sinnvoll, auch wenn niemand sie förmlich verlangt.

Was passiert, wenn die 90 Tage überschritten werden?

Der Aufenthalt wird unerlaubt. Das ist kein Kavaliersdelikt: Es drohen Bußgeld, Ausreiseaufforderung und ein Eintrag, der spätere Einreisen und Titel erschwert. Wer länger bleiben möchte, braucht vor Ablauf einen eigenen Aufenthaltstitel — das ist ein anderes Verfahren, und es fängt nicht bei einer Einladung an.

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