Ihr Gast darf ohne Visum einreisen — damit ist die Verpflichtungserklärung vom Tisch. Kein Behördentermin, keine Gebühr, keine Haftung über fünf Jahre.
Was stattdessen zählt, ist kleiner, aber nicht nichts.
Die drei Dinge, die bleiben
Beleg für Zweck und Mittel. Artikel 6 verlangt beides weiterhin, nur eben nicht in Formularform. In der Praxis reichen Rückflugticket, Adresse der Unterkunft und ausreichende Mittel des Gastes.
Versicherung — freiwillig, aber der teuerste Verzicht. Sie ist bei visumfreier Einreise keine Voraussetzung. Fehlt sie, zahlt der Gast jede Behandlung aus eigener Tasche.
Die Tage zählen. 90 Tage je 180 Tage, gleitend und über alle Schengen-Staaten zusammen.
Was Sie NICHT unterschreiben sollten
Manche Familien holen „für alle Fälle“ trotzdem eine förmliche Verpflichtungserklärung. Das ist meist ein schlechter Tausch: Sie kostet 29 €, gilt nur ein halbes Jahr — und begründet eine Haftung, die fünf Jahre trägt. Für einen dreiwöchigen Besuch ohne Visumverfahren lohnt das praktisch nie.