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SCHRITT

Mutterschaftsgeld: Antrag stellen

Genau 7 Wochen vor dem ET: ärztliches Zeugnis vom Frauenarzt holen und beim Online-Portal der Krankenkasse einreichen. Die Kasse zahlt bis zu 13 €/Tag, der Arbeitgeber ergänzt auf den vollen Nettolohn.

WAS ZU TUN

Was und wann

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse während des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).

Den Antrag stellen Sie frühestens 7 Wochen (49 Tage) vor dem ET — früher nimmt das System den Antrag nicht an.

Was Sie tun müssen

Schritt 1: Zeugnis vom Frauenarzt

Bitten Sie Ihren Frauenarzt um ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Es ist kostenlos und wird auf einem speziellen Vordruck ausgestellt.

Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse

Genau 7 Wochen vor dem ET das Zeugnis einreichen:

Schritt 3: Arbeitgeber informieren

Der Arbeitgeber muss den Beginn des Mutterschutzes kennen. Er berechnet seinen Zuschuss (Arbeitgeberzuschuss) selbstständig.

So funktioniert es

Wer zahltBetrag
Krankenkassebis zu 13 € / Tag
Arbeitgeber (Zuschuss)Differenz bis zum Nettolohn
Gesamtvolles Nettogehalt
👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Antrag über die TK-App gestellt — hat 10 Minuten gedauert. Scan des ärztlichen Zeugnisses per Handy fotografiert, wurde akzeptiert. Geld kam eine Woche nach Beginn des Mutterschutzes.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Den Arbeitgeber schriftlich informiert und eine Kopie behalten. Wichtig für spätere Streitigkeiten über Fristen.

Nächster Schritt →

HÄUFIGE FRAGEN

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag. Liegt Ihr Nettoverdienst höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz (Arbeitgeberzuschuss). Das Ergebnis: volles Nettogehalt bleibt erhalten.

Was wenn ich nicht berufstätig oder arbeitslos bin?

Nicht berufstätige oder arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung — einmalig bis zu 210 € für den gesamten Zeitraum. Antrag direkt beim BAuS stellen.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

6 Wochen vor dem ET + 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburt). Der gesamte Zeitraum wird vergütet.

OFFIZIELLE QUELLEN