Was und wann
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse während des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).
Den Antrag stellen Sie frühestens 7 Wochen (49 Tage) vor dem ET — früher nimmt das System den Antrag nicht an.
Was Sie tun müssen
Schritt 1: Zeugnis vom Frauenarzt
Bitten Sie Ihren Frauenarzt um ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Es ist kostenlos und wird auf einem speziellen Vordruck ausgestellt.
Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
Genau 7 Wochen vor dem ET das Zeugnis einreichen:
- Online über die App oder das Kundenportal Ihrer Krankenkasse
- Per Post mit dem Antragsformular (auf der Website der Kasse)
Schritt 3: Arbeitgeber informieren
Der Arbeitgeber muss den Beginn des Mutterschutzes kennen. Er berechnet seinen Zuschuss (Arbeitgeberzuschuss) selbstständig.
So funktioniert es
| Wer zahlt | Betrag |
|---|---|
| Krankenkasse | bis zu 13 € / Tag |
| Arbeitgeber (Zuschuss) | Differenz bis zum Nettolohn |
| Gesamt | volles Nettogehalt |
Antrag über die TK-App gestellt — hat 10 Minuten gedauert. Scan des ärztlichen Zeugnisses per Handy fotografiert, wurde akzeptiert. Geld kam eine Woche nach Beginn des Mutterschutzes.
Den Arbeitgeber schriftlich informiert und eine Kopie behalten. Wichtig für spätere Streitigkeiten über Fristen.