Was und wann
Die Geburtsurkunde ist das erste offizielle Dokument Ihres Kindes. Ohne sie sind alle weiteren Schritte blockiert:
- Krankenkasse
- Kindergeld und Elterngeld
- Aufenthaltstitel oder Pass für das Kind
- Kita-Anmeldung
Nach §18 PStG muss die Geburt innerhalb von 1 Woche angemeldet werden.
Was Sie tun müssen
Schritt 1: Geburtsanzeige im Krankenhaus abholen
Das Krankenhaus stellt vor der Entlassung eine Geburtsanzeige (Geburtsanzeige des Krankenhauses) aus. Dies ist kein Ersatz für die Geburtsurkunde, sondern der Nachweis fürs Standesamt.
Schritt 2: Standesamt am Geburtsort
Online-Termin buchen (in den meisten Städten über das Bürgerportal) oder in den Öffnungszeiten erscheinen.
| Situation | Unterlagen |
|---|---|
| Verheiratetes Paar | Reisepass/PA beider + Heiratsurkunde |
| Unverheiratetes Paar | + Vaterschaftsanerkennungsurkunde |
| Dokumente in Kyrillisch | + beglaubigte Übersetzung |
| Ausländischer Elternteil | + gültiger Aufenthaltstitel |
Schritt 3: Mehrere Abschriften bestellen
Sofort 6–8 beglaubigte Abschriften bestellen (je ca. 10–15 €). Sie werden für alle Folgeschritte benötigt.
Wir waren am 3. Tag nach der Entlassung beim Standesamt. 8 Abschriften bestellt — alle wurden gebraucht. Große Städte bieten oft Online-Termine an.
Wenn Ihr Name im deutschen und ausländischen Pass unterschiedlich transliteriert ist — beide Pässe mitbringen. Das Standesamt klärt, welche Version eingetragen wird.