Was ist das und wann erledigen?
Der Mietvertrag regelt alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses. Deutsche Standardverträge enthalten häufig Klauseln, die gerichtlich als unwirksam eingestuft werden — die Sie aber erst beim Auszug bemerken. Lesen Sie den gesamten Vertrag vor der Unterzeichnung — Sie haben das Recht, ein Exemplar mit nach Hause zu nehmen.
Wichtige Prüfpunkte
Miete:
Stellen Sie sicher, dass die Warmmiete aufgeschlüsselt ist: Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung. Eine fehlende Aufschlüsselung sollte schriftlich nachgefordert werden.
Vertragstyp:
Unbefristete Mietverträge sind für Mieter vorteilhafter — die Norm. Ein befristeter Vertrag nach §575 BGB ist nur zulässig, wenn der Vermieter einen konkreten Grund nennt (Eigenbedarf, geplanter Abriss oder Umbau). Ein befristeter Vertrag „ohne Begründung” ist in der Regel unwirksam.
Renovierung:
Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen werden vom BGH systematisch für unwirksam erklärt. Steht eine solche Klausel im Vertrag, sind Sie rechtlich nicht zur Einhaltung verpflichtet — lassen Sie sich im Zweifelsfall vom Mieterbund beraten.
Ich habe den Vertrag direkt vor Ort unterschrieben — der Vermieter hatte es eilig. Später stellte sich heraus: eine Klausel verpflichtete mich beim Auszug zu einer Komplettrenovierung. Der Mieterbund sagte, die Klausel ist unwirksam, aber der Ärger war real. Nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause.
Prüfen Sie den Untervermietungsparagraphen. Wenn Sie gelegentlich ein Zimmer untervermieten oder einen Mitbewohner aufnehmen möchten, achten Sie darauf, dass der Vertrag dies erlaubt oder zumindest eine Zustimmungspflicht vorsieht — kein generelles Verbot.