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SCHRITT

Mietkaution: Sicherheitsleistung beim Einzug

Maximal drei Kaltmieten. Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Konto verwahren und innerhalb von 6 Monaten nach Auszug zurückzahlen.

WAS ZU TUN

Was ist das und wann erledigen?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die den Vermieter vor Schäden oder Mietschulden schützt. Der Höchstbetrag ist gesetzlich geregelt (§551 BGB): nicht mehr als drei Nettokaltmieten. Die Zahlung erfolgt vor oder bei Einzug und kann auf drei Raten aufgeteilt werden.

Wo und was kostet es?

Zahlung per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters oder über ein spezielles Produkt (Mietkautionskonto oder Mietkautionsbürgschaft — eine Bürgschaft anstelle von Bargeld). Die Bürgschaft kostet ca. 3–5 % des Betrags pro Jahr, vermeidet aber das Einfrieren von Kapital.

Häufige Fehler

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Kaution bar bezahlt ohne Quittung — beim Auszug behauptete der Vermieter, nichts erhalten zu haben. Gerichtliche Auseinandersetzung, verlorene Zeit und Nerven. Immer per Überweisung zahlen: der Kontoauszug ist der Nachweis.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Der Vermieter gab die Kaution nach 8 Monaten nicht zurück und verwies auf 'laufende Prüfungen'. Es stellte sich heraus, dass das Geld nicht auf einem separaten Konto lag — das ist rechtswidrig. Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung gesendet — das Geld kam zwei Wochen später.

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HÄUFIGE FRAGEN

Wie hoch darf die Kaution maximal sein?

Nach §551 BGB darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Bei einer Kaltmiete von 900 € beträgt der Höchstbetrag 2.700 €. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten, verzinsten Bankkonto zu verwahren.

Kann ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja, das ist ein gesetzliches Recht nach §551 BGB. Sie können den Betrag in drei gleiche Teile aufteilen und zusammen mit den ersten drei Mietzahlungen überweisen. Der Vermieter darf das nicht ablehnen.

In welchem Zeitraum muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Das Gesetz nennt keine starre Frist, aber Gerichte halten einen Zeitraum von 3–6 Monaten nach Auszug für angemessen. In dieser Zeit prüft der Vermieter den Zustand der Wohnung, wartet auf die letzte Nebenkostenabrechnung und macht etwaige Schadensersatzansprüche geltend. Nach 6 Monaten ohne Rückmeldung: schriftliche Mahnung.

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