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Krankenkasse: Wahl der Krankenversicherung

Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Teilen Sie dem Arbeitgeber Ihre Kasse vor dem ersten Arbeitstag mit.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

Was ist das und wann handeln?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist krankenversicherungspflichtig. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Namen der gewählten Kasse vor dem ersten Arbeitstag mit – sonst erfolgt die Anmeldung automatisch.

Typische Fehler

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Guide: GKV oder PKV für Neuankömmlinge →

Was Selbstständige zahlen, warum die Reiseversicherung nicht reicht und wie Nachzahlungen entstehen

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe keine Kasse gewählt und wurde automatisch bei der AOK angemeldet. Kein Drama – aber die TK hat eine bessere App und englischsprachigen Support. Ich musste ein Jahr warten, bis ich wechseln konnte. Vergleichen Sie die Zusatzleistungen vorab.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich dachte, DAK und TK wären identisch. Die TK bietet einen kostenlosen Online-Dolmetscher beim Arzt und Beratung auf Englisch – für Neuankömmlinge in den ersten Monaten entscheidend. Vergleichen Sie den Service, nicht nur den Beitrag.


HÄUFIGE FRAGEN

Welche Krankenkassen gibt es und worin unterscheiden sie sich?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. ⚠️ Damit ist es aber nicht getan: Jede Kasse erhebt zusätzlich ihren Zusatzbeitrag, 2026 im Schnitt 2,9 % (Spanne der Kassen rund 2,2–4,4 %), ebenfalls hälftig geteilt. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % (für Kinderlose ab 23 zzgl. 0,6 %). Große Kassen: TK, AOK, Barmer, DAK. Private Krankenversicherung (PKV) möglich ab 77.400 € Jahreseinkommen (JAEG 2026).

Kann ich die Krankenkasse nach dem Start wechseln?

Ja – frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft. Antrag bei der neuen Kasse stellen, die kündigt automatisch bei der alten. Der Versicherungsschutz läuft ununterbrochen weiter.

Was passiert, wenn ich keine Kasse wähle?

Der Arbeitgeber meldet Sie bei einer beliebigen GKV an. Das ist legal, aber nicht immer optimal – Kassen unterscheiden sich bei Zusatzleistungen: Zahnersatz, Osteopathie, Online-Psychotherapie.

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