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Der Wechsel: ein einziger Antrag
Seit 2021 erledigt alles die neue Kasse: Mitgliedschaftsantrag stellen — sie kündigt die alte und informiert den Arbeitgeber.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Einfach den Antrag bei der neuen Kasse online gestellt — sie informierte die alte und den Arbeitgeber selbst. Kein Brief von mir, Wechsel ohne einen Tag ohne Versicherung.
Die Erhöhung des Zusatzbeitrags ist Ihr Fenster: dann gilt das Sonderkündigungsrecht sogar vor 12 Monaten. Ein Erhöhungsbrief ist das Signal zum Vergleich, nicht zum Mehrzahlen.
HÄUFIGE FRAGEN
Wie lange bin ich an die aktuelle Kasse gebunden? ▾
12 Monate Mindestmitgliedschaft, dann Kündigung mit zwei Monaten Frist. Ausnahme — Erhöhung des Zusatzbeitrags: sie gibt ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Frist.
Die alte Kasse selbst kündigen? ▾
Nein: seit 2021 genügt der Antrag bei der NEUEN Kasse, sie kündigt die alte für Sie (elektronisches Meldeverfahren). Keine Doppelmitgliedschaft, keine Lücke.
Ab wann gilt die neue Kasse — und was mache ich bis dahin? ▾
Die Mitgliedschaft beginnt zum Ersten des Monats, den die Kündigungsfrist ergibt; bis dahin bleibt die alte Kasse voll zuständig. Die alte Gesundheitskarte gilt weiter, Behandlungen und Rezepte laufen ohne Unterbrechung.
Kann die Kasse mich wegen Alter oder Krankheit ablehnen? ▾
Nein: In der GKV gilt Kontrahierungszwang — eine geöffnete Kasse muss jeden aufnehmen. Gesundheitsprüfungen gibt es nicht.