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↰ Kassenwechsel
SCHRITT

Der Wechsel: ein einziger Antrag

Seit 2021 erledigt alles die neue Kasse: Mitgliedschaftsantrag stellen — sie kündigt die alte und informiert den Arbeitgeber.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Einfach den Antrag bei der neuen Kasse online gestellt — sie informierte die alte und den Arbeitgeber selbst. Kein Brief von mir, Wechsel ohne einen Tag ohne Versicherung.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die Erhöhung des Zusatzbeitrags ist Ihr Fenster: dann gilt das Sonderkündigungsrecht sogar vor 12 Monaten. Ein Erhöhungsbrief ist das Signal zum Vergleich, nicht zum Mehrzahlen.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie lange bin ich an die aktuelle Kasse gebunden?

12 Monate Mindestmitgliedschaft, dann Kündigung mit zwei Monaten Frist. Ausnahme — Erhöhung des Zusatzbeitrags: sie gibt ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der Frist.

Die alte Kasse selbst kündigen?

Nein: seit 2021 genügt der Antrag bei der NEUEN Kasse, sie kündigt die alte für Sie (elektronisches Meldeverfahren). Keine Doppelmitgliedschaft, keine Lücke.

Ab wann gilt die neue Kasse — und was mache ich bis dahin?

Die Mitgliedschaft beginnt zum Ersten des Monats, den die Kündigungsfrist ergibt; bis dahin bleibt die alte Kasse voll zuständig. Die alte Gesundheitskarte gilt weiter, Behandlungen und Rezepte laufen ohne Unterbrechung.

Kann die Kasse mich wegen Alter oder Krankheit ablehnen?

Nein: In der GKV gilt Kontrahierungszwang — eine geöffnete Kasse muss jeden aufnehmen. Gesundheitsprüfungen gibt es nicht.

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