Hund innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug in der neuen Gemeinde anmelden. Bußgeld bis 1.000 € bei Versäumnis.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
Was ist das und wann erledigen?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe für das Halten eines Hundes. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Hund in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Höhe der Steuer variiert je nach Stadt — in Berlin ist sie günstiger als in München.
Wo und was kostet es?
Anmeldung beim Ordnungsamt oder Stadthaus Ihrer Gemeinde, oft auch online über das Stadtportal. Nach der ersten Zahlung erhalten Sie eine Hundemarke (Metallschild mit eindeutiger Nummer). Der Hund muss sie jederzeit am Halsband tragen. Den Steuersatz erfragen Sie auf der Website Ihrer Stadt.
Häufige Fehler
Die Anmeldung beim Ordnungsamt für die ganze Pflicht halten. In mehreren Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) ist zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundesteuer ersetzt diese Pflicht nicht — beides ist getrennt zu erledigen.
Die Abmeldung in der alten Gemeinde vergessen. Ohne ausdrückliche Abmeldung läuft die Steuer dort weiter, auch wenn Sie am neuen Wohnort bereits zahlen.
Die Anmeldung des Welpen aufschieben, „bis er größer ist“. In den meisten Gemeinden entsteht die Steuerpflicht bereits mit etwa 3 Monaten — nicht erst, wenn der Hund erwachsen wirkt. Das genaue Alter erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rasse-spezifische Auflagen übersehen. Für Hunde auf der Liste der „Listenhunde“ kann zusätzlich zur normalen Anmeldung eine gesonderte Erlaubnis des Ordnungsamts und ein Wesenstest nötig sein.
Von Hamburg nach Stuttgart umgezogen, Hund in Hamburg abgemeldet, aber vergessen, ihn in Stuttgart anzumelden. Nach 3 Monaten: 750 € Bußgeld und Nachforderung der Steuer für alle Monate. In der neuen Gemeinde gleichzeitig mit der Abmeldung in der alten anmelden.
👩🏼💼
Lea empfiehlt:
Dachte, die Hundemarke aus der alten Stadt gilt überall. Der Kontrolleur im Park sah die fremde Nummer sofort — in der neuen Gemeinde war der Hund schlicht nicht angemeldet, und genau darauf steht das Bußgeld. Die Marke stellt jede Gemeinde selbst aus und gilt nur in ihr.
HÄUFIGE FRAGEN
Wie hoch ist die Hundesteuer und wovon hängt sie ab?▾
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe — jede Gemeinde legt den Satz selbst fest. In der Regel 50–200 € pro Jahr für den ersten Hund, für den zweiten das 1,5- bis 2-Fache. Für Rassen auf der „Kampfhunde“-Liste kann der Satz bis zu 2.000 € im Jahr erreichen. Den aktuellen Satz erfahren Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.
Welche Frist gilt für die Ummeldung des Hundes nach dem Umzug?▾
In den meisten Gemeinden innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug oder nach der Anschaffung des Hundes. Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt, Stadthaus oder über das Online-Portal der Gemeinde. Nach der Anmeldung wird eine Hundemarke ausgestellt — ein Metallschild mit einer Nummer.
Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?▾
Bußgeld von 500 bis 1.000 € je nach Gemeinde. Das Ordnungsamt führt Kontrollen in Parks und auf Straßen durch: Inspektoren prüfen die Hundemarke am Halsband. Neben dem Bußgeld drohen Pflichtanmeldung und Nachzahlung der Steuer für vergangene Zeiträume.