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↰ Hund: Steuer und Versicherung
SCHRITT

Hundesteuer: den Hund anmelden

Anmeldung in den ersten Wochen nach Anschaffung. Den Satz legt die Gemeinde fest: rund 30–180 € im Jahr, Listenhunde deutlich teurer.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Bürgeramt / Bürgerbüro

Kommunale Behörde

Jede Stadt hat ihr eigenes Bürgeramt. PLZ eingeben — wir zeigen das Amt Ihrer Stadt.

DOKUMENTE 2
KOSTEN

Der Satz variiert nach Gemeinde und Rasse: Der Zweithund kostet fast überall mehr, Listenhunde bis zu 800 € jährlich.

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Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Den Hund in der ersten Woche online angemeldet — viele Städte erlauben das. Es kam die Hundesteuermarke fürs Halsband; das Ordnungsamt kontrolliert sie in Parks tatsächlich.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Diensthunde, Blindenführhunde und Tierheimhunde sind im ersten Jahr oft befreit oder ermäßigt. Beim Steueramt fragen — die Vergünstigung gibt es auf Antrag, nicht automatisch.


HÄUFIGE FRAGEN

Muss der Hund sofort steuerlich angemeldet werden?

Ja, meist binnen eines Monats nach Anschaffung — beim Steueramt/Bürgeramt der Stadt. Verspätung bringt Nachzahlung und Bußgeld. Der Satz hängt von der Stadt ab: ~30 bis 180 € im Jahr für den ersten Hund.

Ist der zweite Hund teurer?

Fast überall ja: Städte erhöhen bewusst je weiterem Hund (Progression), Listenhunde vielfach. Die Sätze der eigenen Stadt vor dem zweiten Hund prüfen.

Was passiert ohne Anmeldung?

Bei Kontrollen (Hundemarke!) drohen Nachzahlung für alle Jahre plus Bußgeld. Gemeinden gleichen Daten mit Tierärzten und Züchtern ab.

Hund aus dem Tierheim — gibt es Ermäßigungen?

Viele Gemeinden befreien Tierheimhunde für 1–2 Jahre — bei der Anmeldung fragen.

Wir ziehen in eine andere Stadt?

Die Hundesteuer hängt an der Gemeinde: in der alten abmelden, in der neuen anmelden — wie beim Wohnsitz.

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