Was und wann
Zwei Fachleute, die Sie vor der Geburt finden müssen: Hebamme und Kinderarzt. Beide sind Mangelware — und die meisten Eltern kommen zu spät.
Sie haben nach § 24d SGB V einen Anspruch auf Hebammenhilfe in der Wochenbettzeit, und die Krankenkasse trägt die Kosten vollständig. Verpflichtet, Sie anzunehmen, ist aber keine einzelne Hebamme — deshalb die frühe Suche.
Der Kinderarzt nimmt das Kind zur ersten U2-Untersuchung schon am 3.–10. Lebenstag auf.
Was Sie tun müssen
Hebamme — direkt nach dem positiven Test:
Suchen Sie auf hebammensuche.de, geben Sie Ihre PLZ ein. Schreiben Sie mehrere Hebammen gleichzeitig an — kurz, mit dem errechneten Termin:
„Ich suche eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist [Datum]. Haben Sie noch Kapazitäten?“
Fragen Sie Ihren Frauenarzt — er hat meist persönliche Kontakte. Treten Sie lokalen Elterngruppen bei: dort werden oft aktuelle Hebammen-Kontakte geteilt.
Krankenhaus — bis zur 20. SSW:
Wählen Sie ein Krankenhaus oder Geburtshaus und machen Sie die Kreißsaal-Anmeldung. Viele Kliniken bieten einen „Tag der offenen Tür“ an.
Kinderarzt — 2–3 Monate vor dem ET:
Suchen Sie im Umkreis von 2–3 km. Telefonieren Sie, schreiben Sie nicht:
„Wir erwarten im [Monat] unser Kind und suchen einen Kinderarzt. Nehmen Sie neue Patienten an?“