Was und wann
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse während des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).
Den Antrag stellen Sie frühestens 7 Wochen (49 Tage) vor dem ET — früher nimmt das System den Antrag nicht an.
Was Sie tun müssen
Schritt 1: Zeugnis vom Frauenarzt
Bitten Sie Ihren Frauenarzt um ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Es ist kostenlos und wird auf einem speziellen Vordruck ausgestellt.
Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
Genau 7 Wochen vor dem ET das Zeugnis einreichen:
- Online über die App oder das Kundenportal Ihrer Krankenkasse
- Per Post mit dem Antragsformular (auf der Website der Kasse)
Schritt 3: Arbeitgeber informieren
Der Arbeitgeber muss den Beginn des Mutterschutzes kennen. Er berechnet seinen Zuschuss (Arbeitgeberzuschuss) selbstständig.
So funktioniert es
| Wer zahlt | Betrag |
|---|---|
| Krankenkasse | bis zu 13 € / Tag |
| Arbeitgeber (Zuschuss) | Differenz bis zum Nettolohn |
| Gesamt | volles Nettogehalt |