Das TKG 2021 hat den Markt entschärft: Jahresverlängerungen sind tot, Minderleistung kostet den Anbieter Geld, und der Umzug ist kein Grund mehr, doppelt zu zahlen. Vor dem Umzug rechnen: manchmal schlägt Sonderkündigung plus Neukundentarif den Mitzug des alten Vertrags.
Internetvertrag: Laufzeit, Umzug, Wechsel
Nach der Mindestlaufzeit ist monatlich kündbar. Beim Umzug muss der Anbieter mitziehen — sonst greift das Sonderkündigungsrecht.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Beim Umzug verglichen: Vertragsmitnahme gegen Sonderkündigung plus Neukundentarif an der neuen Adresse. Das Zweite war 8 € im Monat günstiger — alte Treue belohnt der Markt nicht.
Beim ersten Wechsel habe ich selbst gekündigt, und der neue Anbieter kam erst drei Wochen später — dazwischen lief alles über den Handy-Hotspot. Beim zweiten Mal habe ich nur den neuen Vertrag unterschrieben: Umschaltung an einem Tag, kein Abend ohne Netz.
HÄUFIGE FRAGEN
Der Techniker kam nicht — was steht mir zu? ▾
§ 58 TKG: feste Entschädigung für jeden geplatzten Termin und jeden Verzugstag. Schriftlich fordern — die Beträge sind gesetzlich, nicht Ermessen des Anbieters.
Umzug in ein Haus ohne Anbieterabdeckung — zahle ich weiter? ▾
Nein: kann der Anbieter die neue Adresse nicht bedienen, gilt das Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Frist. Der Kündigung den Nachweis der Nichtverfügbarkeit aus dem eigenen Verfügbarkeitscheck des Anbieters beilegen.
Online abgeschlossen und Zweifel? ▾
14 Tage Widerrufsrecht ohne Begründung, ab Erhalt der Vertragsbedingungen.