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SCHRITT

Internetvertrag: Laufzeit, Umzug, Wechsel

Nach der Mindestlaufzeit ist monatlich kündbar. Beim Umzug muss der Anbieter mitziehen — sonst greift das Sonderkündigungsrecht.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

Das TKG 2021 hat den Markt entschärft: Jahresverlängerungen sind tot, Minderleistung kostet den Anbieter Geld, und der Umzug ist kein Grund mehr, doppelt zu zahlen. Vor dem Umzug rechnen: manchmal schlägt Sonderkündigung plus Neukundentarif den Mitzug des alten Vertrags.

Route abgeschlossen ✓
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Beim Umzug verglichen: Vertragsmitnahme gegen Sonderkündigung plus Neukundentarif an der neuen Adresse. Das Zweite war 8 € im Monat günstiger — alte Treue belohnt der Markt nicht.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Beim ersten Wechsel habe ich selbst gekündigt, und der neue Anbieter kam erst drei Wochen später — dazwischen lief alles über den Handy-Hotspot. Beim zweiten Mal habe ich nur den neuen Vertrag unterschrieben: Umschaltung an einem Tag, kein Abend ohne Netz.


HÄUFIGE FRAGEN

Der Techniker kam nicht — was steht mir zu?

§ 58 TKG: feste Entschädigung für jeden geplatzten Termin und jeden Verzugstag. Schriftlich fordern — die Beträge sind gesetzlich, nicht Ermessen des Anbieters.

Umzug in ein Haus ohne Anbieterabdeckung — zahle ich weiter?

Nein: kann der Anbieter die neue Adresse nicht bedienen, gilt das Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Frist. Der Kündigung den Nachweis der Nichtverfügbarkeit aus dem eigenen Verfügbarkeitscheck des Anbieters beilegen.

Online abgeschlossen und Zweifel?

14 Tage Widerrufsrecht ohne Begründung, ab Erhalt der Vertragsbedingungen.

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