Den formalen Teil übernimmt hier der Arbeitgeber, und das ist bequem — bis zu dem Moment, in dem er es nicht tut. Ihre Rolle ist zu prüfen, dass angezeigt wurde und dass der Hergang so beschrieben ist, wie er war.
Unfallanzeige: Pflicht des Unternehmers
Die formale Anzeige an die Unfallversicherung stellt der Arbeitgeber, nicht Sie. Sicherzustellen, dass sie gestellt wurde, liegt aber in Ihrem Interesse.
✓ Geprüft: 1.8.2026
WAS ZU TUN
Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)
Öffentlich-rechtliche KörperschaftWelche BG zuständig ist, hängt von der Branche ab — ermitteln über das Portal der DGUV.
› Details und Tipps
Der Arbeitgeber hat angezeigt, aber geschrieben, ich sei im Flur gestolpert. Im Lager, wo es passierte, war seit einer Woche das Licht defekt — diese Angabe musste ich nachtragen.
Fordern Sie die Kopie sofort an und lesen Sie sie genau. Eine Formulierung am Anfang zu korrigieren ist viel leichter, als ein halbes Jahr später dagegen anzuargumentieren.
Nützliche Tools
- DGUV — Gesetzliche Unfallversicherung social
Portal der gesetzlichen Unfallversicherung: zuständige Berufsgenossenschaft je Branche und Meldung eines Arbeitsunfalls.
HÄUFIGE FRAGEN
Wer muss den Unfall anzeigen? ▾
Die Pflicht trifft den Unternehmer: Er zeigt den Unfall bei seinem Träger an, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage dauert. Beschäftigte müssen nicht anzeigen, sollten die Anzeige aber im Blick behalten.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht anzeigt? ▾
Sich direkt an den Unfallversicherungsträger wenden. Die fehlende Anzeige nimmt Ihnen keine Rechte: Der Träger muss jeden ihm bekannt gewordenen Fall ermitteln, auch aus dem Bericht des Durchgangsarztes.
Darf ich sehen, was geschrieben wurde? ▾
Ja, Beschäftigte haben Anspruch auf eine Kopie der Anzeige. Die Formulierungen zu prüfen lohnt: Eine ungenaue Schilderung wirkt sich später auf die Anerkennung des Falls aus.
Was, wenn der Zusammenhang mit der Arbeit unklar ist? ▾
Dann ermittelt der Träger und fordert Unterlagen und Stellungnahmen an. Ihre Aufgabe ist, Hergang, Zeugen und Beschwerden möglichst früh festzuhalten — mit der Zeit wird der Zusammenhang schwerer zu belegen.