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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Villingen-Schwenningen: 120 € pro Jahr

Wer in Villingen-Schwenningen einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 768 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 13.11.1996 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „a) für den ersten Hund 120,00 €“ 120 €
Zweiter Hund „b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 €“ 240 €
Gefährlicher Hund / Listenhund „c) für jeden Kampfhund 768,00 €“ 768 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Villingen-Schwenningen auf Platz 21 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Villingen-Schwenningen

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Villingen-Schwenningen liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Villingen-Schwenningen ansehen ↗

Quelle: Satzung ↗ · vom 13.11.1996 · in Kraft seit 01.01.2004

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Villingen-Schwenningen.