Hundesteuer in Münster: 120 € pro Jahr
Wer in Münster einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 120 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 750 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 12.12.2025 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.
| Erster Hund „1. nur ein Hund gehalten wird 120,00 €“ | 120 € |
| Zweiter Hund „2. zwei Hunde gehalten werden 132,00 €“ | 132 € |
| Dritter Hund und weitere „3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 €“ | 144 € |
| Gefährlicher Hund / Listenhund „Abs. (2) als gefährlich eingestufter Hund gehalten wird 750,00 €“ | 750 € |
Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.
Viel oder wenig?
Unter 48 verglichenen Städten liegt Münster auf Platz 19 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.
Hund anmelden in Münster
Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Münster liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.
Formular für Münster ansehen ↗Quelle: Stadt Münster: ↗ · vom 20.12.2021 · zuletzt geändert 12.12.2025 · in Kraft seit 01.01.2022
Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Münster.