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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein: 145 € pro Jahr

Wer in Ludwigshafen am Rhein einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 145 € im Jahr. Für einen gefährlichen Hund verlangt die Stadt 840 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 31.01.1994 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „1. für den ersten Hund 145,00 EUR“ 145 €
Zweiter Hund „2. für den zweiten Hund 180,00 EUR“ 180 €
Dritter Hund und weitere „3. für jeden weiteren Hund 220,00 EUR“ 220 €
Gefährlicher Hund / Listenhund „4. für jeden ersten gefährlichen Hund 840,00 EUR“ 840 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Ludwigshafen am Rhein auf Platz 33 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Ludwigshafen am Rhein

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Ludwigshafen am Rhein liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Ludwigshafen am Rhein ansehen ↗

Quelle: Hundesteuersatzung 9-03 ↗ · vom 31.01.1994

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein.