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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Duisburg: 132 € pro Jahr

Wer in Duisburg einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 132 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 18. Dezember 2000 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „- ein Hund gehalten wird, 132,00 Euro“ 132 €
Zweiter Hund „- zwei Hunde gehalten werden, 168,00 Euro“ 168 €
Dritter Hund und weitere „- drei und mehr Hunde gehalten werden, 192,00 Euro“ 192 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Duisburg auf Platz 23 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Duisburg

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Duisburg liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Duisburg ansehen ↗

Quelle: 21.02 Hundesteuersatzung ↗ · vom 18. Dezember 2000 · in Kraft seit 1.1.2001

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Duisburg.