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HUNDESTEUER

Hundesteuer in Dresden: 108 € pro Jahr

Wer in Dresden einen Hund hält, zahlt für den ersten Hund 108 € im Jahr. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt in der Fassung vom 7. November 2002 — wir haben sie am 15.08.2026 zuletzt geprüft.

Erster Hund „a) für den ersten Hund 108,00 EUR“ 108 €
Zweiter Hund „b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 144,00 EUR“ 144 €

Die Beträge stehen so in der Satzung. Ob die Steuer für den zweiten Hund zusätzlich oder je Hund gilt, formulieren die Städte unterschiedlich — deshalb steht neben jedem Betrag der Originalsatz, und wir rechnen nichts zusammen.

Viel oder wenig?

Unter 48 verglichenen Städten liegt Dresden auf Platz 13 — von der günstigsten (Ingolstadt, 65 €) bis zur teuersten (Wiesbaden, 180 €). In der Mitte des Feldes liegen 132 €.

→ Alle 48 Städte im Vergleich

Hund anmelden in Dresden

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Hund angemeldet ist — und angemeldet wird er bei der Stadt, nicht bei uns. Formular und Online-Dienst für Dresden liegen im Formularverzeichnis von amt-hilfe.de, täglich auf Erreichbarkeit geprüft.

Formular für Dresden ansehen ↗

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer ↗ · vom 7. November 2002

Von uns geprüft am 15.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die geltende Satzung der Stadt Dresden.