Was ist das und wann handeln?
Die Zulassung ist die offizielle Anmeldung des Fahrzeugs auf Ihren Namen. Ohne Zulassung (außer mit Kurzzeitkennzeichen) ist die Fahrt illegal: Bußgeld ab 70 € und 1 Punkt. Lassen Sie das Fahrzeug in den ersten Tagen nach dem Kauf zu – sobald die eVB-Nummer vorliegt und, falls nötig, die HU abgeschlossen ist.
Wo und wie viel kostet es?
Nur bei der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort. Online-Termin im Voraus buchen – in Großstädten kann das Warten ohne Termin 2–3 Stunden dauern. Nummernschilder werden direkt im Gebäude beim Schilderpräger angefertigt (Partnerdienste daneben sind oft schneller und günstiger).
Typische Fehler
Ich bin mit Teil II (Brief) ohne Teil I (Schein) erschienen – der Verkäufer hatte ihn versehentlich behalten. Die Zulassungsstelle hat mich abgewiesen: Teil I wird für die Abmeldung beim bisherigen Halter benötigt. Ich musste am nächsten Tag wiederkommen. Beide Dokumente (Brief = Teil II, Schein = Teil I) bei der Schlüsselübergabe prüfen.
Ich habe das SEPA-Mandat nicht sofort unterzeichnet – ich dachte, ich zahle die Kfz-Steuer später. Zwei Monate danach kam ein Säumniszuschlag. Die Kfz-Steuer läuft ab dem Zulassungstag; das SEPA-Mandat ist die einzige akzeptierte Zahlungsweise bei der Zulassung.