Der Gast ist zurück, das Bett ist abgezogen — und die Sache ist nicht zu Ende. Sie läuft noch fünf Jahre.
Dieser Schritt kostet zwanzig Minuten und besteht aus zwei Handgriffen: ablegen und belegen.
Was in die Ablage gehört
Die Kopie der Erklärung, der Nachweis der Ausreise und die Versicherungspolice des Gastes. Zusammen beantworten sie später die einzige Frage, auf die es ankommt: Welcher Aufenthalt war das, und wann war er zu Ende?
Wenn doch Post kommt
Erstattungsforderungen sind selten, aber vollstreckbar. Die Unterlagen aus der Ablage entscheiden dann nicht über die Rechtsfrage, sondern über die Tatsachen — und Tatsachen sind der Teil, den Sie heute noch beeinflussen können.