Was ist das und wann handeln?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Kennzeichen für die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs. Ohne es ist die Fahrt ein Ordnungswidrigkeitsverstoß: Bußgeld ab 70 € und 1 Punkt in Flensburg. Beantragen Sie das Kennzeichen vor der Abholung des Fahrzeugs.
Wo beantragen und was kostet es?
Antrag persönlich an der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort (nicht am Wohnort des Verkäufers). Kosten: ca. 40 €. Gültigkeitsdauer: genau 5 Kalendertage ab dem gewählten Startdatum. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer für die Überführungsversicherung, Kaufvertrag.
Typische Fehler
Ich habe das Kurzzeitkennzeichen von Montag bis Freitag beantragt, die Überführung dann aber auf Samstag verschoben – Kennzeichen bereits ungültig. Bußgeld 70 €. Das Kurzzeitkennzeichen gilt für konkrete Tage – planen Sie mit Puffer und beantragen Sie es 5 Tage im Voraus.
Ich habe meine normale eVB für das Kurzzeitkennzeichen genutzt – der Versicherer lehnte die Schadenregulierung bei einem kleinen Unfall während der Überführung ab: Der Vertrag deckte kein nicht zugelassenes Fahrzeug. Für das Kurzzeitkennzeichen immer eine separate Überführungs-eVB abschließen.