Das Finanzamt erinnert nicht an Geld, das es Ihnen schuldet: Die Erstattung kommt nur nach der Erklärung. Im Umzugsjahr (doppelte Haushaltsführung, Transport, Wohnungssuche) liegt sie oft deutlich über dem Schnitt.
Wer abgeben muss — und warum es sich freiwillig lohnt
Pflichtabgabe für 2026: bis 02.08.2027 (der 31.07. fällt auf einen Samstag). Freiwillig: 4 Jahre rückwirkend — 87 Prozent erhalten Geld zurück, im Schnitt 1.172 €.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
Finanzamt
BundesbehördeZentralbehörde ist das BZSt; für Ihre persönlichen Steuern zuständig ist das Finanzamt an Ihrer Meldeadresse.
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Auch ohne Pflicht gebe ich jedes Jahr ab: das Umzugsjahr ist besonders lohnend — Umzug, Doppelmiete, Wohnungssuche sind absetzbar. Die Erstattung deckt den Abend vielfach.
Pflichtige haben Frist 31. Juli fürs Vorjahr (mit Berater später). Freiwillige haben es nicht eilig: 4 Jahre Zeit, aber fürs älteste Jahr bis 31. Dezember abgeben.
HÄUFIGE FRAGEN
Bin ich zur Erklärung verpflichtet oder freiwillig? ▾
Kommt darauf an: Pflicht bei Klasse III/V, zwei Arbeitgebern, Nebeneinkünften über 410 €, Leistungen über 410 € (Elterngeld, Kurzarbeit). Sonst freiwillig, aber meist lohnend: im Schnitt Hunderte Euro zurück.
Für wie viele Jahre kann ich freiwillig abgeben? ▾
Für 4 Jahre. Die freiwillige Erklärung für zurückliegende Jahre lohnt bei erwarteter Erstattung — das Finanzamt erinnert nicht, zahlt aber auf Antrag.
Klasse I, ein Arbeitgeber — muss ich abgeben? ▾
Meist nicht. Lohnen tut es sich trotzdem: Umzug, Homeoffice, Pendeln und Fortbildung bringen im Schnitt vierstellige Erstattungen über mehrere Jahre. Freiwillig geht es 4 Jahre rückwirkend — für 2022 bis 31.12.2026.
Was passiert bei verspäteter Pflichtabgabe? ▾
Verspätungszuschlag: mindestens 25 € je angefangenem Monat. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist automatisch bis 29.02.2028.