Die Scheidung ist rechtskräftig — und danach geschieht nichts von allein. Der Name bleibt, bis Sie ihn ändern; die Steuerklasse folgt ihrem eigenen Kalender; Versicherungen und Testament haben eigene Regeln. In diesem Schritt geht es darum, alle Enden in einem Durchgang zu schließen.
Nach dem Beschluss: Name, Steuern, Unterlagen
Der Beschluss wird rechtskräftig — und dann beginnt die Kette der Änderungen. Name, Steuerklasse, Versicherungen, Aufenthalt und Testament folgen jeweils eigenen Regeln und ändern sich nicht von selbst.
✓ Geprüft: 15.8.2026
WAS ZU TUN
Standesamt
Kommunale BehördeEheschließung, Geburts- und Sterbeurkunden sowie der Kirchenaustritt (in den meisten Bundesländern) laufen über das Standesamt Ihrer Stadt — oft im selben Bürgerbüro.
› Details und Tipps
Die Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung habe ich vergessen und erst anderthalb Jahre später geändert. Die Scheidung schreibt dort nichts von allein um.
Machen Sie sich eine Liste mit sechs Punkten: Standesamt, Finanzamt, Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, Ausländerbehörde. Ein Abend Telefonieren erledigt, was sonst monatelang liegen bleibt.
HÄUFIGE FRAGEN
Ändert sich der Name automatisch? ▾
Nein. Der Ehename bleibt auch nach der Scheidung Ihr Name, solange Sie nichts anderes erklären. Den früheren Namen nehmen Sie per Erklärung beim Standesamt wieder an — eine Frist dafür sieht das Gesetz nicht vor.
Wann ändert sich die Steuerklasse? ▾
Die Zusammenveranlagung gilt letztmals für das Jahr, in dem Sie sich getrennt haben. Ab dem Folgejahr werden beide einzeln veranlagt; wer allein mit Kind lebt, kann die Klasse für Alleinerziehende prüfen lassen.
Was ist mit Testament und Erbe? ▾
Die Scheidung schließt das gesetzliche Erbrecht des früheren Ehegatten in aller Regel aus, ein eigenes Testament zu seinen Gunsten fällt aber nicht in jedem Fall automatisch weg. Wer ein Testament hat, sollte es prüfen lassen statt auf Automatik zu vertrauen.
Muss ich zur Ausländerbehörde? ▾
Ja, wenn Ihr Aufenthaltstitel an der Ehe hängt. Der Scheidungsbeschluss ist die Grundlage für die Umstellung auf ein eigenständiges Recht — damit selbst vorzusprechen ist besser, als bei der Verlängerung gefragt zu werden.