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SCHRITT

Rundfunkbeitrag: WG – Mitbewohner zahlt bereits

Zahlt ein Mitbewohner bereits, müssen Sie nicht noch einmal zahlen. Sie benötigen nur seine Beitragsnummer.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Öffentlich-rechtliche Körperschaft
DOKUMENTE 1

Zahlt jemand aus dem Haushalt bereits den Rundfunkbeitrag, sind Sie von einer Doppelzahlung befreit. Das Prinzip „ein Haushalt – ein Beitrag“ gilt zu Ihrem Vorteil.

Was Sie benötigen

Bitten Sie Ihren Mitbewohner um seine Beitragsnummer — die 9-stellige Nummer steht auf der Anmeldebestätigung und oben rechts auf jedem Schreiben vom Beitragsservice.

Wie es weitergeht, hängt davon ab, ob der Beitragsservice Sie angeschrieben hat:

Wichtig

Bis zur Bearbeitung können weiterhin Rechnungen eintreffen – kein Grund zur Panik. Danach werden die Forderungen auf Ihrem Konto storniert. Schweigen ist keine Option: solange das Konto auf Sie läuft, läuft auch der Beitrag.

Route abgeschlossen ✓
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Beim WG-Einzug die Nummer des Mitbewohners per Online-Formular gemeldet — der an mich gerichtete Brief war sofort erledigt. Die Wohnung zahlt einmal, der Trick ist die richtige Meldung.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ein Paar in einer Wohnung zahlt auch nur einmal. Hat sich aus Unwissen jeder separat angemeldet, eine Abmeldung stellen: die Überzahlung früherer Monate kommt auf Antrag zurück.


HÄUFIGE FRAGEN

In eine WG gezogen, wo schon gezahlt wird — anmelden?

Nein: der Wohnungsbeitrag ist vom Mitbewohner gedeckt, und nach § 8 Abs. 3 RBStV wirkt seine Anmeldung für alle Bewohner dieser Wohnung. Solange der Beitragsservice Ihnen nicht schreibt, ist gar nichts zu tun. Kommt ein Brief, antworten Sie mit seiner Beitragsnummer.

Der Brief kam an mich, obwohl der Mitbewohner zahlt?

Nicht ignorieren: antworten und die Beitragsnummer des Zahlers angeben. Schweigen wird zur Rechnung mit Mahnungen — ein Brief erledigt es in Minuten.

Ich ziehe aus der WG in eigene Wohnung — was ändert sich?

Eigene Wohnung, eigener Beitrag: als neuer Wohnungsinhaber anmelden. Waren Sie WG-Zahler, einen neuen Zahler bestimmen, sonst läuft die Rechnung für eine für Sie leere Adresse.

OFFIZIELLE QUELLEN

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